Hallo!
Ich habe mich zu Beginn der Bewerbungsfrist für den Studiengang Rechtswissenschaften zum Wintersemster 21/22 beworben. Ich habe auch nach Ende der Bewerbungsfrist eine E-mail von Hochschulstart erhalten mit der Information, dass ich ab sofort Angebote für einen Studienplatz erhalten könne, zudem ist der Status meiner Bewerbung bei „eingegangen“.
Allerdings steht bei der Kategorie „Feste Bewerbungsbestandteile“,dass keine Dateien hinterlegt worden sind. Ich habe aber bei meiner Online Bewerbung die selben Informationen wie in der Kategorie angegeben bereits ausfüllen müssen.
Meine Frage ist nun: Muss ich die Daten bei „Feste Bewerbungsbestandteile“ noch einmal ausfüllen, um eine gültige Bewerbung zu haben oder sind die Daten nicht essenziell für den Erhalt eines Studienangebots?
Vielen Dank!
Liebe Alice.ark,
"Muss ich die Daten bei „Feste Bewerbungsbestandteile“ noch einmal ausfüllen, um eine gültige Bewerbung zu haben oder sind die Daten nicht essenziell für den Erhalt eines Studienangebots?"
Ihre Angaben auf www.hochschulstart.de bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung sind nicht relevant und spielen keine Rolle im Bewerbungsverfahren, da Sie die Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie im Bewerbungsverfahren teilnehmen, in unserem Bewerbungsformular in STiNE gemacht haben. Auf der Grundlage dieser Angaben im STiNE-Bewerbungsformular werden die Ranglisten erstellt und Zulassung erteilt. Sie müssen im Abschnitt "Feste Bewerbungsbestandteile" also keine Angaben machen.
Der Nachweis der in der Onlinebewerbung in STiNE gemachten Angaben bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt dann später durch Upload der Hochschulzugangsberechtigung im digitalen Immatrikulationsantrag der Universität Hamburg. Den Link zum digitalen Immatrikulationsantrag werden Sie im Falle einer Zulassung im Zulassungsbescheid finden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Muss ich die Daten bei „Feste Bewerbungsbestandteile“ noch einmal ausfüllen, um eine gültige Bewerbung zu haben oder sind die Daten nicht essenziell für den Erhalt eines Studienangebots?"
Ihre Angaben auf www.hochschulstart.de bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung sind nicht relevant und spielen keine Rolle im Bewerbungsverfahren, da Sie die Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie im Bewerbungsverfahren teilnehmen, in unserem Bewerbungsformular in STiNE gemacht haben. Auf der Grundlage dieser Angaben im STiNE-Bewerbungsformular werden die Ranglisten erstellt und Zulassung erteilt. Sie müssen im Abschnitt "Feste Bewerbungsbestandteile" also keine Angaben machen.
Der Nachweis der in der Onlinebewerbung in STiNE gemachten Angaben bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt dann später durch Upload der Hochschulzugangsberechtigung im digitalen Immatrikulationsantrag der Universität Hamburg. Den Link zum digitalen Immatrikulationsantrag werden Sie im Falle einer Zulassung im Zulassungsbescheid finden.
Liebe Grüße
Thomas Walter