Bearbeitet Absichtliches Versäumen der Immatrikulationsfrist
Liebes Team,
Wie es in Corona-Zeiten so ist, gibt es bei meinem Zukunfts-Plan (Orientierungssemester in Kassel) gewisse Unsicherheiten, ob es klappt. Deswegen habe ich mich trotzdem an der Uni Hamburg beworben (also mein Plan B), weil es auch das ist, was ich nach dem Orientierungssemester hätte machen wollen. Wenn es also kurzfristig klar ist, dass mein Plan A klappt, müsste ich ja meine Bewerbung zurückziehen. Falls es aber schon zu der Zeit der Koordinierungsphase ist, in der die Zulassungen verteilt werden, und ich eine bekomme, ist es dann okay, wenn ich einfach die Immatrikulationsfrist absichtlich versäume? Hat das eine Auswirkung auf meine spätere erneute Bewerbung bei der Uni Hamburg?
Ich freue mich sehr auf eine Antwort, um ein bisschen Klarheit in dieses Plan-Wirrwarr zu bekommen!

Liebe Grüße
Hannah
Re: Absichtliches Versäumen der Immatrikulationsfrist
Liebe Hannah,

1) "Falls es aber schon zu der Zeit der Koordinierungsphase ist, in der die Zulassungen verteilt werden, und ich eine bekomme, ist es dann okay, wenn ich einfach die Immatrikulationsfrist absichtlich versäume?"

a) Ja. Es steht zugelassenen Bewerber*innen völlig frei, ob sie die Zulassung annehmen wollen oder nicht. Wenn wir keinen Immatrikulationsantrag innerhalb der Immatrikulationsfrist von 7 Tagen erhalten, wird der Studienplatz automatisch als "nicht angenommen" gewertet. Sie müssen also nichts unternehmen, falls Sie eine Zulassung nicht annehmen wollen.

b) Übrigens können Sie auch dann noch auf Ihren Studienplatz verzichten, nachdem Sie die Zulassung durch die fristgerechte Einreichung des Immatrikulationsantrags bereits angenommen haben (siehe https://www.uni-hamburg.de/verzicht).

2) "Hat das eine Auswirkung auf meine spätere erneute Bewerbung bei der Uni Hamburg?"

Nein.
Weder die Nicht-Annahme der Zulassung (also keinen Immatrikulationsantrag innerhalb der Immatrikulationsfrist einzureichen) noch der Verzicht auf den Studienplatz nach dem Einreichen eines Immatrikulationsantrags haben Konsequenzen für spätere Bewerbungsverfahren an der Universität Hamburg.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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