Hallo,
ich möchte mich im Wintersemester 2016 für den BWL Master bewerben. Bei der Bewerbung für den gleichen Master an der Uni Kiel, ist aufgefallen, dass mir die Kurse Grundzüge der mikroökonomischen Theorie, so wie Grundzüge der makroökonomischen Theorie fehlen, da ich diese in meine Bachelor Sozialökonomie nicht machen musste, dort konnte ich unter Auflagen angenommen werden und musste diese Klausuren dann nachholen und bei den Bachelorstudenten mitschreiben.
Gibt es diese Möglichkeit in Hamburg auch unter Auflagen angenommen zu werden? Oder wird man dann direkt abgelehnt?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank
Alexandra
Liebe Alexandra,
Als Zugangsvoraussetzung für den Master Betriebswirtschaft an der Uni Hamburg wird nicht gefordert, dass Sie in Ihrem Bachelorstudium ganz bestimmte Kurse absolviert haben müssen. E wird nur gefordert, dass Sie über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen, und zwar entweder:
im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Hamburg oder
in einem vergleichbaren Studiengang einer Hochschule im Fachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaft, Ökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsinformatik oder
in eng verwandten interdisziplinären Studiengängen von Hochschulen.
Wenn Sie Sozialökonomie studiert haben, gehört Ihr Abschluss ggf. in die dritte Kategorie. Ob Ihr Abschluss als eng verwandt gelten kann, hängt davon ab, ob Sie in Ihrem Studium mindestens 90 ECTS/LP an Modulen in klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Fächern, wie sie z. B. im Bachelorstudiengang B. Sc. Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs BWL der Universität Hamburg enthalten sind, absolviert haben. Ob dies für Ihren Abschluss erfüllt ist, können wir Ihnen nicht beantworten, da dies direkt durch die Fakultät für Betriebswirtschaft geprüft wird. Weitere Informationen dazu sowie Kontaktdaten der Ansprechpersonen an der Fakultät finden Sie in den Bewerbungsinformationen für den Studiengang: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 160127.pdf
Dir Möglichkeit, unter Auflagen zugelassen zu werden und nicht erfüllte Zugangsvoraussetzungen im Masterstudium nachzuholen gibt es bei der Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft nicht. Sie können nur dann zugelassen werden, wenn Ihr Abschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Es gibt allerdings die Möglichkeit, vorläufig zugelassen zu werden, sofern das Bachelorstudium noch nicht vollständig abgeschlossen ist, dies berührt aber die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Als Zugangsvoraussetzung für den Master Betriebswirtschaft an der Uni Hamburg wird nicht gefordert, dass Sie in Ihrem Bachelorstudium ganz bestimmte Kurse absolviert haben müssen. E wird nur gefordert, dass Sie über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen, und zwar entweder:
im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Hamburg oder
in einem vergleichbaren Studiengang einer Hochschule im Fachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Volkswirtschaft, Ökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsinformatik oder
in eng verwandten interdisziplinären Studiengängen von Hochschulen.
Wenn Sie Sozialökonomie studiert haben, gehört Ihr Abschluss ggf. in die dritte Kategorie. Ob Ihr Abschluss als eng verwandt gelten kann, hängt davon ab, ob Sie in Ihrem Studium mindestens 90 ECTS/LP an Modulen in klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Fächern, wie sie z. B. im Bachelorstudiengang B. Sc. Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs BWL der Universität Hamburg enthalten sind, absolviert haben. Ob dies für Ihren Abschluss erfüllt ist, können wir Ihnen nicht beantworten, da dies direkt durch die Fakultät für Betriebswirtschaft geprüft wird. Weitere Informationen dazu sowie Kontaktdaten der Ansprechpersonen an der Fakultät finden Sie in den Bewerbungsinformationen für den Studiengang: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 160127.pdf
Dir Möglichkeit, unter Auflagen zugelassen zu werden und nicht erfüllte Zugangsvoraussetzungen im Masterstudium nachzuholen gibt es bei der Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft nicht. Sie können nur dann zugelassen werden, wenn Ihr Abschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Es gibt allerdings die Möglichkeit, vorläufig zugelassen zu werden, sofern das Bachelorstudium noch nicht vollständig abgeschlossen ist, dies berührt aber die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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