Hallo,
ich bewerbe mich gerade für einen Masterstudienplatz Psychologie.
Falls ich den Platz bekommen sollte, gäbe es die Möglichkeit den Platz „zurückzustellen“ und diesen erst ein oder zwei Jahre später in Anspruch zu nehmen?
Grund hierfür: Kinderbetreuung eigener Kinder.
Urlaubssemester gibt es laut meiner Info nicht für das 1. Semester.
Lg
Hallo Annvdb,
in der Tat ist eine Beurlaubung im ersten Fachsemester nicht möglich, es sei denn, dass ein wichtiger Grund im laufenden Semester eintritt, der ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Sie müssen Ihr Studium demnach zunächst antreten, auch wenn Sie nur wenige Veranstaltungen besuchen. Sie könnten sich dann aber zum Sommersemester beurlauben lassen.
Mit besten Grüßen,
BK
in der Tat ist eine Beurlaubung im ersten Fachsemester nicht möglich, es sei denn, dass ein wichtiger Grund im laufenden Semester eintritt, der ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Sie müssen Ihr Studium demnach zunächst antreten, auch wenn Sie nur wenige Veranstaltungen besuchen. Sie könnten sich dann aber zum Sommersemester beurlauben lassen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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noch ein Nachtrag zu Ihrer Frage: eine Rückstellung wie bei den Bachelorstudiengängen ist bei den Masterstudiengängen nicht vorgesehen.
Mit besten Grüßen,
BK
Mit besten Grüßen,
BK
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