Bearbeitet Rückmeldung und Master-Immatrikulation
Guten Morgen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Rückmeldung und der Zahlung des Semesterbeitrags.

Momentan bin ich im 6. Bachelorsemester (Lehramt) eingeschrieben und habe den neuen Zahlträger zur Rückmeldung erhalten. Gleichzeitig ist mein Bachelor allerdings zum Ende dieses Semesters vollständig und ich warte auf meinen Zulassungsbescheid zum Master Lehramt. Sollte ich mit dem Zahlen des Semesterbeitrags warten bis zur Immatrikulation oder mich schon jetzt zurückmelden?
Da ich vermutlich, um auf mein Bachelorzeugnis zu warten, im WS 21/22 doppelt eingeschrieben sein werde, frage ich mich, ob die normale Rückmeldung auf für den Master gilt.

Vielen Dank
Hannah
Re: Rückmeldung und Master-Immatrikulation
Hallo Hannah,

der Semesterbeitrag ist der/dem Studierenden zugeordnet, nicht dem Studiengang. Es ist ratsam, den Semesterbeitrag frühzeitig vor Ende des Semesters zu überweisen, damit Sie zeitnah die für das Wintersemester gültigen Semesterunterlagen erhalten. Da Sie Ihren Bachelorabschluss an der Uni Hamburg erwerben, wird uns der Studienabschluss direkt vom ZPLA gemeldet. Der Zeitpunkt, wann dieses geschieht, müssten Sie direkt beim ZPLA erfragen. Diese Information ist aber auch nicht relevant für Ihr Anliegen, da Sie problemlos in beiden Studiengängen (Bachelor-Masterübergang) immatrikuliert sein können. Sobald uns dann der Abschluss gemeldet wurde, werden Sie aus dem Bachelorstudiengang exmatrikuliert und endgültig in den Masterstudiengang eingeschrieben. Sie erhalten im Rahmen der endgültigen Immatrikulation auch eine aktualisierte Semesterbescheinigung auf den Masterstudiengang ausgestellt.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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