Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Zulassung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften erhalten und habe einige Fragen zur online-Immatrikulation. Ich studiere bereits an der Universität Hamburg und befinde mich im letzten Bachelorsemester (dieses ist noch nicht abgeschlossen, sodass ich nur vorläufig für den Masterstudiengang zugelassen bin).
Meine Fragen:
1. Ist es richtig, dass die Checkliste "3. Einschreibung in sonstige Masterstudiengänge" für den Master in Erziehungswissenschaft gültig ist? Bedeutet dass, ich muss keine Dokumente hochladen, wenn ich bereits an der Uni Hamburg studiere?
2. Im Immatrikulationsantrag taucht die Frage auf "In welchem Semester waren sie zuletzt an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert?" Ist für mich dann die Option "Gar nicht" als Auswahl richtig?
3. im Immatrikulationsantrag muss außerdem anmeldet werden, dass sich zwei Studiengänge kurzfristig überschneiden. Bei dieser Frage müsste ich die Option "ja" wählen?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie
Hallo Sophie,
1) Da Sie Ihre Bewerbungsunterlagen beim Fachbereich des Masterstudiengangs einreichen mussten, gilt für Sie die "Checkliste für sonstige Studiengänge".
2) Geben Sie hier "gar nicht" an, da es sich hier auf andere Hochschulen als die Uni Hamburg bezieht.
3) Hier geben Sie "nein" an, da es sich bei Ihnen um einen Bachelor-Masterübergang handelt. Dass Sie Ihren Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, haben Sie ja bereits im Rahmen der Online-Bewerbung angegeben. Sie bleiben solange im Bachelorstudiengang und gleichzeitig im Masterstudiengang immatrikuliert, bis uns der Fachbereich Ihren Bachelorabschluss meldet (spätestens bis 31.3.).
Mit besten Grüßen,
BK
1) Da Sie Ihre Bewerbungsunterlagen beim Fachbereich des Masterstudiengangs einreichen mussten, gilt für Sie die "Checkliste für sonstige Studiengänge".
2) Geben Sie hier "gar nicht" an, da es sich hier auf andere Hochschulen als die Uni Hamburg bezieht.
3) Hier geben Sie "nein" an, da es sich bei Ihnen um einen Bachelor-Masterübergang handelt. Dass Sie Ihren Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, haben Sie ja bereits im Rahmen der Online-Bewerbung angegeben. Sie bleiben solange im Bachelorstudiengang und gleichzeitig im Masterstudiengang immatrikuliert, bis uns der Fachbereich Ihren Bachelorabschluss meldet (spätestens bis 31.3.).
Mit besten Grüßen,
BK
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