Sehr geehrte Damen und Herren,
mich beschäftigt eine Frage bezüglich meiner Immatrikulationsfrist. Ich habe meinen Zulassungsbescheid am 16.08 erhalten und habe das Immatrikulationsformular am 18.08 abgesendet und auch eine Email erhalten, indem mir mitgeteilt wurde, dass der Antrag angekommen ist. Meine Immatrikulationsfrist ist aber vom 19.08 bis zum 26.08. Daher lautet meine Frage, ob sich irgendwelche Konsequenzen ergeben, weil ich den Immatrikulationsantrag schon einen Tag vor dem Beginn der Frist abgeschickt habe, oder ob dies irrelevant ist, solange der Antrag vor dem Ende der Frist abgeschickt wird?