Hallo Campus-Center Team,
Ich habe am 18.08. einen Ablehnungsbescheid meiner Bewerbung erhalten und wollte erfragen welche Möglichkeiten mir noch offen stehen.
Die Situation ist wie folgt:
Ich hatte im Voraus meiner Bewerbung das Studienbüro (Mathematik) kontaktiert und habe einen unterschriebenen Einstufungsbescheid erhalten. (der mir bestätigt, dass ich alle fachlichen Anforderungen für eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester erfülle)
Diesen habe ich, zusammen mit meinem Abiturzeugnis, Teil meiner Bewerbung im StiNe der Universität Hamburg gemacht.
Nun kam die Nachricht, dass Aufgrund eines Formfehlers meine Bewerbung abgelehnt wurde.
Die Checkliste auf der UH Seite half mir bei meinem Problem auch nicht weiter.
Handelt es sich hier um ein Missverständnis meinerseits?
Und unabhängig davon: Ist es möglich dieses Problem zu klären, um eine Immatrikulation zu ermöglichen?
Ich kann, falls nötig Namen und Dateien zur Verfügung stellen.
mit Grüßen
Kay Asche
Lieber Herr Asche,
ich habe mir Ihre Bewerbung angesehen und muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie offensichtlich vergessen haben, den Einstufungsbescheid mit hochzuladen. Dieser war bei Ihrer Bewerbung nicht vorhanden, daher ist die Ablehnung erfolgt.
Nachträglich können Sie den Bescheid nicht einreichen, da bereits zur Bewerbung nachgewiesen werden muss, dass die Berechtigung zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester für den gewählten Studiengang vorliegt - dieser Nachweis wird im Falle verwandter Studiengänge durch die Einstufungsbescheinigung geführt.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
ich habe mir Ihre Bewerbung angesehen und muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie offensichtlich vergessen haben, den Einstufungsbescheid mit hochzuladen. Dieser war bei Ihrer Bewerbung nicht vorhanden, daher ist die Ablehnung erfolgt.
Nachträglich können Sie den Bescheid nicht einreichen, da bereits zur Bewerbung nachgewiesen werden muss, dass die Berechtigung zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester für den gewählten Studiengang vorliegt - dieser Nachweis wird im Falle verwandter Studiengänge durch die Einstufungsbescheinigung geführt.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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