Hallo,
Ich schreibe momentan meine BA und werde sie ca in einem Monat abgeben. Ich bräuchte allerdings nun schon eine Exmatrikulationsbescheinigung. In unserem Infoblatt zur BA steht, dass ich für das Schreiben und die Abgabe der BA nicht immatrikuliert sein muss. Auf der Internetseite zum Antrag der Exmatrikulation habe ich nun aber gelesen, dass ich für die Antragsstellung mein Zeugnis mitbringen muss, welches ich natürlich noch nicht habe. Ist es für mich nun möglich meine Exmatrikulation bereits jetzt zu beantragen?
LG Alice
Liebe Alice,
Um Ihre Frage beantworten zu können, müssen wir wissen, in welchem Studiengang Sie studieren und in welchem Semester Sie Ihr Studium begonnen haben. Das müssten Sie uns daher zunächst mitteilen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um Ihre Frage beantworten zu können, müssen wir wissen, in welchem Studiengang Sie studieren und in welchem Semester Sie Ihr Studium begonnen haben. Das müssten Sie uns daher zunächst mitteilen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
vielen Dank schon mal für die Antwort.
Ich studiere Soziologie und das Studium begonnen habe ich im WiSe 10/11.
LG Alice
vielen Dank schon mal für die Antwort.
Ich studiere Soziologie und das Studium begonnen habe ich im WiSe 10/11.
LG Alice
Liebe Alice,
Wenn Sie bis auf das Abschlussmodul alle Module abgeschlossen haben und nur noch die Bachelorarbeit schreiben müssen, spricht formal nichts gegen eine Exmatrikulation, weil die Rahmenprüfungsordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss B.A. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften besagt, dass der Prüfungsanspruch, sofern nur noch Prüfungsleistungen zu erbringen sind, bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation fort besteht. (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 051123.pdf) §9 (3)). Sie sollten aber dennoch noch einmal mit dem Studienbüro Sozialwissenschaften klären, ob auch organisatorisch nichts gegen eine Exmatrikulation spricht. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... oziologie/
Für Sie hat diese weitere Information keine Relevanz, ich setze sie nur hinzu, falls andere, die hier im Forum mit lesen, in Bezug auf einen späteren Zeitpunkt der Exmatrikulation die gleiche Frage haben: Diese in der derzeit gültigen Prüfungsordnung getroffene Regelung wird mit einer ggf. kommenden Neufassung der Prüfungsordnung gestrichen werden, da sie mit dem novellierten Hamburger Hochschulgesetz vereinbar ist.
Für die Exmatrikulation benötigen Sie nicht unbedingt Ihr Zeugnis. Wenn Sie sich zu einem Zeitpunkt exmatrikulieren, zu dem Sie Ihr Zeugnis noch nicht haben, wird allerdings auf Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung als Grund der Exmatrikulation nicht der Abschluss Ihres Studiums vermerkt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie bis auf das Abschlussmodul alle Module abgeschlossen haben und nur noch die Bachelorarbeit schreiben müssen, spricht formal nichts gegen eine Exmatrikulation, weil die Rahmenprüfungsordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss B.A. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften besagt, dass der Prüfungsanspruch, sofern nur noch Prüfungsleistungen zu erbringen sind, bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation fort besteht. (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 051123.pdf) §9 (3)). Sie sollten aber dennoch noch einmal mit dem Studienbüro Sozialwissenschaften klären, ob auch organisatorisch nichts gegen eine Exmatrikulation spricht. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... oziologie/
Für Sie hat diese weitere Information keine Relevanz, ich setze sie nur hinzu, falls andere, die hier im Forum mit lesen, in Bezug auf einen späteren Zeitpunkt der Exmatrikulation die gleiche Frage haben: Diese in der derzeit gültigen Prüfungsordnung getroffene Regelung wird mit einer ggf. kommenden Neufassung der Prüfungsordnung gestrichen werden, da sie mit dem novellierten Hamburger Hochschulgesetz vereinbar ist.
Für die Exmatrikulation benötigen Sie nicht unbedingt Ihr Zeugnis. Wenn Sie sich zu einem Zeitpunkt exmatrikulieren, zu dem Sie Ihr Zeugnis noch nicht haben, wird allerdings auf Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung als Grund der Exmatrikulation nicht der Abschluss Ihres Studiums vermerkt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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