Sehr geehrtes Team,
da ich am 4. Oktober meine mündliche Prüfung zur Masterarbeit habe, und mit dieser mein Studium vollenden werde, wollte ich Sie fragen, ob ich die Semestergebühren für Oktober noch zahlen muss.
Falls dies der Fall ist, bin ich dann bis Ende des Semesters noch eingeschrieben oder wird man nach dem Beenden des Studiums automatisch exmatrikuliert?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Hallo bktsc,
ob Sie sich zum Wintersemester 2021/22 zurückmelden müssen, ist abhängig davon, ob dies erforderlich ist oder nicht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Studienbüro.
Sollten Sie sich nicht zurückmelden müssen und die mündliche Prüfung ggf. wiederholen müssen, ist eine verspätete Rückmeldung kein Problem. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann
ob Sie sich zum Wintersemester 2021/22 zurückmelden müssen, ist abhängig davon, ob dies erforderlich ist oder nicht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Studienbüro.
Sollten Sie sich nicht zurückmelden müssen und die mündliche Prüfung ggf. wiederholen müssen, ist eine verspätete Rückmeldung kein Problem. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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