Sehr geehrte Damen und Herren,
guten Tag. Ich habe kurze Frage zur Teilzeitstudium. Wie kann man das bewerben? Macht man eine Anträge direkt über STiNE? Gilt Arbeitsvertrag als eine ausreichende Bescheinigung für Teilzeitstudium anzumelden?
Beste Grüße
Jart
Guten Morgen Jart,
alle Informationen, die Sie zum Teilzeitstudium und zur Antragstellung kennen müssen, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
alle Informationen, die Sie zum Teilzeitstudium und zur Antragstellung kennen müssen, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Hoffmann,Campus-Center-Sandra-Hoffmann hat geschrieben: ↑Mi 25. Aug 2021, 08:33 Guten Morgen Jart,
alle Informationen, die Sie zum Teilzeitstudium und zur Antragstellung kennen müssen, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
vielen Dank für Ihre Antwort, dazu soll ich derzeit zusätzliche Gebühr bezahlen?
Beste Grüße
Jart
Guten Morgen Jart,
ja. Anträge, die nach Ablauf Frist (für ein Wintersemester bis zum 30. Juni) eingehen, werden nur gegen eine Verspätungsgebühr von 30 Euro bearbeitet - dies gilt nicht für Studienanfänger*innen (für das erste Semester kann der Antrag auch noch nach Semesterbeginn gestellt werden).
Herzlichst
Sandra Hoffmann
ja. Anträge, die nach Ablauf Frist (für ein Wintersemester bis zum 30. Juni) eingehen, werden nur gegen eine Verspätungsgebühr von 30 Euro bearbeitet - dies gilt nicht für Studienanfänger*innen (für das erste Semester kann der Antrag auch noch nach Semesterbeginn gestellt werden).
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Hoffmann,Campus-Center-Sandra-Hoffmann hat geschrieben: ↑Do 26. Aug 2021, 08:11 Guten Morgen Jart,
ja. Anträge, die nach Ablauf Frist (für ein Wintersemester bis zum 30. Juni) eingehen, werden nur gegen eine Verspätungsgebühr von 30 Euro bearbeitet - dies gilt nicht für Studienanfänger*innen (für das erste Semester kann der Antrag auch noch nach Semesterbeginn gestellt werden).
Herzlichst
Sandra Hoffmann
vielen Dank dafür.
Beste Grüße
Jart