Bearbeitet Ruhesemester / Elternzeit
Liebes Uni Hamburg Team,

ich habe das Sommersemester als Erziehungszeit genutzt.

Da ich als Promotionstudent immatrikuliert war und keine Scheine machen bzw. Veranstaltungen besuche, habe ich den Semesterbeitrag für Sommer 21 nicht überweisen und bin daher automatisch exmatrikuliert.

Kann ich durch Überweisung für das WS 21/22 einfach wieder einsteigen oder Bedarf es eines Antrages?
Re: Ruhesemester / Elternzeit
Hallo NilsLeHH,

Dafür bedarf es eines Antrags - bitte stellen Sie über STiNE erneut einen Antrag auf Immatrikulation für die Promotion. Sollten Sie in Medizin promovieren, können Sie die frühere Zulassung zur Promotion der Fakultät verwenden, sollten Sie in einem andern Fach promovieren benötigen Sie eine neue Zulassung Ihres Fachbereichs.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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