Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich bei Ihnen für ein Philosophiestudium beworben und eine Sofortzulassung erhalten.
Mir wurde mitgeteilt: "Diese Sofortzulassung bedeutet, dass Sie einen Zulassungsbescheid erhalten werden, sofern Ihre Bewerbung vollständig ist, Ihre Angaben richtig sind und Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. ".
Bisher gab es für mich im Online-Bewerbungsverfahren keine Möglichkeit, Dokumente hochzuladen und damit die Richtigkeit meiner Angaben nachzuweisen.
Nur um sicher zu sein, dass ich keine Fristen verpasse und nichts übersehen habe, wollte ich mich erkundigen, ob ich den Zulassungsbescheid automatisch erhalte oder noch irgendwelche Nachweise vorher einreichen muss.
Falls dies der Fall sein sollte, wäre ich sehr verbunden, wenn Sie mir einen entsprechenden Link oder Verweis senden könnten, mit dem dies möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kaya Esch
Liebe Kaya Esch,
eine Sofortzulassung stellt eine Zusage der Universität Hamburg dar, dass Sie für einen Studiengang zugelassen werden.
Der weitere Prozess läuft aber auch bei einer Sofortzulassung ganz regulär ab. Sie erhalten zum zentralen Bescheidtermin für die grundständigen Studiengänge (Nicht-DoSV-Studiengänge) am 25.08.2021 wie alle zugelassenen Bewerber*innen einen Zulassungsbescheid und müssen sich anschließend durch Einreichen des digitalen Immatrikulationsantrags an der Universität Hamburg immatrikulieren, sofern Sie die Zulassung annehmen möchten (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).
Der Link zum Immatrikulationsantrag wird in Ihrem Zulassungsbescheid zu finden sein. Alle für eine Immatrikulation erforderlichen Dokumente, sind direkt im digitalen Immatrikulationsantrag hochzuladen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
eine Sofortzulassung stellt eine Zusage der Universität Hamburg dar, dass Sie für einen Studiengang zugelassen werden.
Der weitere Prozess läuft aber auch bei einer Sofortzulassung ganz regulär ab. Sie erhalten zum zentralen Bescheidtermin für die grundständigen Studiengänge (Nicht-DoSV-Studiengänge) am 25.08.2021 wie alle zugelassenen Bewerber*innen einen Zulassungsbescheid und müssen sich anschließend durch Einreichen des digitalen Immatrikulationsantrags an der Universität Hamburg immatrikulieren, sofern Sie die Zulassung annehmen möchten (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).
Der Link zum Immatrikulationsantrag wird in Ihrem Zulassungsbescheid zu finden sein. Alle für eine Immatrikulation erforderlichen Dokumente, sind direkt im digitalen Immatrikulationsantrag hochzuladen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Guten Tag,
ich habe eine Zulassung bekommen, aber in Dokumente steht nicht der Zulassungsbescheid. Ich werde sie später bekommen, oder es ist ein Problem von der web site?
ich habe eine Zulassung bekommen, aber in Dokumente steht nicht der Zulassungsbescheid. Ich werde sie später bekommen, oder es ist ein Problem von der web site?