Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich auf einen Bachelor of Arts (Spanisch) beworben und habe gestern die Zusage für eine Studienplatz erhalten. Nun wird im Onlineformular (auszufüllen bis zum 1. September) zur Annahme des Studienplatzes verlangt, dass gewisse Sprachkenntnisse nachgewiesen werden sollen. Keine der genannten Nachweisalternativen für die Sprachkenntnisse kann ich (bis zum 1. September) erbringen. Allerdings sollte dies m.E. auch nicht nötig sein. Die Situation ist folgende:
Ich habe mein Magisterstudium der Romanistik (Hauptfach: Französisch, Nebenfächer: Spanisch und Sprachlehrforschung) im Jahre 2010 an der Uni Hamburg erfolgreich absolviert. Nun habe ich im Februar mit einem Quereinstieg für Lehramt angefangen und arbeite bereits an einer Schule in Niedersachsen. Für mein 2. Lehrfach Spanisch brauche ich laut KMK noch gewisse Leistungspunkte im Fach Spanisch. Ich benötige aber keinen Abschluss; ich muss lediglich Kurse besuchen und sie erfolgreich abschließen. Da ich, wie bereits geschrieben, schon Spanisch studiert habe, und aber keinen Bachelor-Abschluss brauche, hoffe ich, dass meine bisherigen erbrachten Leistungen (siehe Anlage) als zu den den geforderten Sprachkenntnissen äquivalent anerkannt werden.
Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße,
Emel
Hallo Emel,
Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an das Studienbüro Sprache, Literatur, Medien: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... sonen.html Ein Nachweis der Sprachkenntnisse durch ein vorheriges Studium ist in der Satzung über die Zugangsvoraussetzungen für das Fach Spanisch nicht vorgesehen. Wenn der Fachbereich Ihnen aber eine Bestätigung darüber ausstellt, dass der Nachweis über das vorherige Studium für den Nachweis der Sprachkenntnisse ausreicht, akzeptieren wir auch dies als Nachweis. Bitte beachten Sie, dass Sie die Bestätigung innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen müssen - nachgereicht werden kann der Nachweis nicht, da nach Ende der Immatrikulationsfrist die Nachrückverfahren beginnen und Plätze, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht angetreten werden können, an nachrückende Bewerber*innen weiter vergeben werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an das Studienbüro Sprache, Literatur, Medien: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... sonen.html Ein Nachweis der Sprachkenntnisse durch ein vorheriges Studium ist in der Satzung über die Zugangsvoraussetzungen für das Fach Spanisch nicht vorgesehen. Wenn der Fachbereich Ihnen aber eine Bestätigung darüber ausstellt, dass der Nachweis über das vorherige Studium für den Nachweis der Sprachkenntnisse ausreicht, akzeptieren wir auch dies als Nachweis. Bitte beachten Sie, dass Sie die Bestätigung innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen müssen - nachgereicht werden kann der Nachweis nicht, da nach Ende der Immatrikulationsfrist die Nachrückverfahren beginnen und Plätze, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht angetreten werden können, an nachrückende Bewerber*innen weiter vergeben werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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