Liebes Campus Center Team,
Diesen Monat habe ich das Ergebnis meiner BA erhalten. Mir wurde gesagt, dass ich trotzdem bis zum Ende des Semesters (30.09.21) Studentin bleiben kann. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich für diesen Monat immer noch als Werkstudentin arbeiten darf oder sich etwas an dem Status ändert? Dürfte man auch über die 20 Stunden arbeiten, da man keine Uni mehr hat? Generell stellt sich mir die Frage, ob mit dem Erhalt des Ergebnisses die Kranken- oder Familienkasse informiert wird und sich für mich etwas ändert?
Ich hoffe, dass sie mir weiterhelfen können.
Hallo bav1991,
Bezüglich Ihrer Werkstudententätigkeit müssen Sie Ihren Arbeitgeber fragen, ob Sie ohne Probleme noch bis Ende September weiterarbeiten dürfen, wenn Ihr Studium bereits beendet ist, Sie aber noch immatrikuliert sind. Es gibt hier je nach Vertrag unterschiedliche Regelungen. Seite der Universität ist es kein Problem, wenn Sie mehr als 20 Stunden arbeiten - das ist es auch während des Studiums nicht. Sie müssen aber beachten, dass Sie, wenn Sie mehr als 20 Stunden arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende gelten - das hat Auswirkungen auf die Kranken- und Rentenversicherung und auch auf das Kindergeld, falls noch welches gezahlt wird. Die Universität informiert weder die Krankenkasse noch die Familienkasse über den Abschluss des Studiums - die Krankenkasse wird erst mit der Exmatrikulation informiert, die Familienkasse gar nicht. Diese sollten Sie also selbst informieren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bezüglich Ihrer Werkstudententätigkeit müssen Sie Ihren Arbeitgeber fragen, ob Sie ohne Probleme noch bis Ende September weiterarbeiten dürfen, wenn Ihr Studium bereits beendet ist, Sie aber noch immatrikuliert sind. Es gibt hier je nach Vertrag unterschiedliche Regelungen. Seite der Universität ist es kein Problem, wenn Sie mehr als 20 Stunden arbeiten - das ist es auch während des Studiums nicht. Sie müssen aber beachten, dass Sie, wenn Sie mehr als 20 Stunden arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende gelten - das hat Auswirkungen auf die Kranken- und Rentenversicherung und auch auf das Kindergeld, falls noch welches gezahlt wird. Die Universität informiert weder die Krankenkasse noch die Familienkasse über den Abschluss des Studiums - die Krankenkasse wird erst mit der Exmatrikulation informiert, die Familienkasse gar nicht. Diese sollten Sie also selbst informieren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg