Ich habe dieses Jahr an der Eingangsprüfung teilgenommen und habe gelesen das die Teilnehmer mit einer 10% Quote bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt werden. Gilt das nur fürs Hauptfach oder auch für die Wahl des Nebenfachs?
Vielen Dank im Voraus!!
Lieber PhilippGrosser,
Für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gibt es in der Tat eine besondere Quote, nach der diese vorab zugelassen werden. Allerdings beträgt diese Quote nicht 10%, sondern 3% der vorhandenen Studienplätze (vgl. §5 Absatz (1) der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -unizs.pdf). Diese Quote bezieht sich sowohl auf das Hauptfach als auch auf das Nebenfach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gibt es in der Tat eine besondere Quote, nach der diese vorab zugelassen werden. Allerdings beträgt diese Quote nicht 10%, sondern 3% der vorhandenen Studienplätze (vgl. §5 Absatz (1) der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -unizs.pdf). Diese Quote bezieht sich sowohl auf das Hauptfach als auch auf das Nebenfach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Campus-Center
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