Hallo,
ich habe eine Zulassung für das kommende Wintersemster 21/22 für das Studienfach Lehramt Sekundarstufe I und II für Biologie und Sport erhalten. Nun möchte ich aber erst im nächsten Jahr studieren, da ich gerade ein FSJ begonnen habe. Ich bin unsicher, was ich jetzt tun muss. Muss ich eine Zurückstellung beantragen oder reicht es, wenn ich den Zulassungbescheid im kommenden Jahr mit dem Antrag auf bevorzugten Zulassung einreiche?
Vielen Dank!
Carlotta
Liebe Carlotta,
Eine Rückstellung müssen Sie nur beantragen, wenn ihr Studiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt - für de Lehrämter ist das nicht der Fall. Sie müssen also nur Ihren Zulassungsbescheid gut aufheben. Bitte speichern Sie diesen sicher ab - die Bewerbungsaccounts werden nach Ende der Verfahren gelöscht, so dass wir den Bescheid im nächsten Jahr nicht mehr haben werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Rückstellung müssen Sie nur beantragen, wenn ihr Studiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt - für de Lehrämter ist das nicht der Fall. Sie müssen also nur Ihren Zulassungsbescheid gut aufheben. Bitte speichern Sie diesen sicher ab - die Bewerbungsaccounts werden nach Ende der Verfahren gelöscht, so dass wir den Bescheid im nächsten Jahr nicht mehr haben werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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