Hallo,
ich habe bereits vor ein paar Tagen über das Kontaktformular versucht jemanden zu erreichen, aber noch keine Rückmeldung bekommen.
Mein Problem ist, dass ich meine Online-Immatrikulation nicht zur Frist abschließen konnte, da mir meine Krankenkassenbescheinigung nicht rechtzeitig zugesendet werden konnte. Deswegen versuche ich herauszufinden, ob es eine Ausnahmemöglichkeit gibt, die mir ermöglicht meine Immatrikulation doch noch abzuschließen. Eine Antwort wäre unglaublich wichtig, da ich davon abhängig natürlich meine Zukunft planen muss.
Hallo modris,
Die Frist ist eine Ausschlussfrist, d.h. nach Fristende eingehende Anträge auf Immatrikulation können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Grund dafür ist, dass unmittelbar nach Fristende die Immatrikulationen durchgeführt werden und dann die Nachrückverfahren starten. Nicht angenommene Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben. Würden nach Fristende noch Anträge akzeptiert, müssten sich daher die Nachrückverfahren nach hinten verschieben, so dass Nachrückende ihr Studium nicht rechtzeitig mit Semesterbeginn antreten könnten.
In der Checkliste zur Immatrikulation, die im Zulassungsbescheid verlinkt ist, wurden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie die Bescheinigung der Krankenversicherung nachreichen können - Sie hätten also wissen können, dass Sie den Antrag auch ohne diese Bescheinigung fristgerecht einreichen können.
Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Frist ist eine Ausschlussfrist, d.h. nach Fristende eingehende Anträge auf Immatrikulation können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Grund dafür ist, dass unmittelbar nach Fristende die Immatrikulationen durchgeführt werden und dann die Nachrückverfahren starten. Nicht angenommene Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben. Würden nach Fristende noch Anträge akzeptiert, müssten sich daher die Nachrückverfahren nach hinten verschieben, so dass Nachrückende ihr Studium nicht rechtzeitig mit Semesterbeginn antreten könnten.
In der Checkliste zur Immatrikulation, die im Zulassungsbescheid verlinkt ist, wurden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie die Bescheinigung der Krankenversicherung nachreichen können - Sie hätten also wissen können, dass Sie den Antrag auch ohne diese Bescheinigung fristgerecht einreichen können.
Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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