Bearbeitet Ablehnungsbescheid-Gründe sind unklar
Sehr geehrtes Campus-Center-Team,
nach des Erhaltens meines Ablehnungsbescheides, sind jedoch noch einige wichtige Fragen offen:

1. Es ist unklar weshalb mein Härtefallantrag nicht berücksichtigt wurde und nicht geprüft worden ist, wenn ich mithilfe eines Mitarbeiters alle Daten bei Stine formgerecht hochgeladen hatte.

2. Wie muss man jetzt weiter verfahren, wenn man aufgrund des Platzmangels und nicht fehlender Kompetenzen abgelehnt worden ist?

3. Wann beginnt die Phase der Nachrücker (Wartelistenplätze) und sollte man davor oder danach ein Veto (rechtlich) gegen die Ablehnung einlegen?

Meine Bewerbungsnummer lautete wie folgt: 1541403.

Im voraus schon vielen Dank für ihre Rückmeldung und sie können mich auch telefonisch erreichen. :D
Re: Ablehnungsbescheid-Gründe sind unklar
Hallo Anna99,

1. Auskunft über die Gründe der Ablehnung Ihres Härtefallantrags kann ich Ihnen nicht hier im Forum geben, da die Ablehnung aus inhaltlichen Gründen erfolgt ist und daher sensible Daten involviert sind. Bitte fragen Sie dazu über unser Kontaktformular nach: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc

2. Eine Ablehnung erfolgt entweder aus formalen Gründen, wenn die Bewerbung nicht formgerecht war oder sie erfolgt aus kapazitären Gründen, wenn die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden konnte, weil gemäß der Auswahlkriterien für den jeweiligen Studiengang eine Rangliste gebildet wurde und die Plätze an Bewerber*innen mit gemäß den Auswahlkriterien besseren Rangplätzen vergeben wurden. Im Falle der Bachelorstudiengänge werden die Ranglisten immer anhand der Kriterien "Durchschnittsnote" und "Wartezeit" gebildet: https://www.uni-hamburg.de/nc
Da Ihre Bewerbung aus kapazitären Gründen abgelehnt wurde, bedeutet das, dass weder Ihre Durchschnittsnote noch Ihre Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht haben. Die Antwort auf die Frage nach dem weiteren Vorgehen geben Sie implizit schon mit Ihrer dritten Frage: Sie können abwarten, ob Sie noch über das Nachrückverfahren berücksichtigt werden können und Sie können gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.

3. Wann die Nachrückverfahren starten, steht derzeit noch nicht fest - in jedem Fall aber vor Semesterbeginn. Auch wenn Sie vor dem Beginn Widerspruch einlegen, nehmen Sie am Nachrückverfahren teil - sollten Sie dann noch einen Platz erhalten, gilt der Widerspruch im Falle einer kapazitären Ablehnung damit als gegenstandslos. Für den Widerspruch gilt eine Frist von 4 Wochen ab Erhalt des Ablehnungsbescheids.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Ablehnungsbescheid-Gründe sind unklar
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. :D

Mit freundlichen Grüßen
Anna99
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