Liebe team ,
ich bin WuYuxin.Ich bin ein ausländischer Student aus China.Ich habe die falsche Datei hochgeladen, als ich das Online-Anmeldeformular (Online-Immatrikulation Nicht-EU) ausgefüllt habe.Dann erhielt ich die folgende E-Mai:
Guten Tag,
wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen Ihre Immatrikulation nicht erfolgen kann.
Deshalb erhalten Sie in Ihrem Bewerbungsaccount in STiNE (www.stine.uni-hamburg.de, Bewerbung > Dokumente) einen Ablehnungsbescheid mit der Angabe des Grundes.
Bitte speichern Sie sich den Bescheid ab, da er nach Ablauf des Auswahlverfahrens gelöscht wird.
Ablehnungsbescheide werden in einigen Fällen von Behörden (z. B. der Familienkasse für das Kindergeld, Steuererklärung) benötigt.
Sollten Sie sich in Ihren Bewerbungsaccount nicht mehr einloggen können, wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum: uhh.bewerbung-technik@rrz.uni-hamburg.de
Bei Fragen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten unter:
www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Dann habe ich die richtige Datei erneut hochgeladen, ist das effektiv?
Bitte sagen Sie mir, wie ich Abhilfe schaffen kann.
Hallo WuYuxin,
Ich fürchte, dass das nicht effektiv war. Wenn bei Ihrem Immatrikulationsantrag Unterlagen gefehlt haben und Sie daher nicht immatrikuliert werden konnten, hilft es nicht, die fehlenden Unterlagen nach Ende der Immatrikulationsfrist nachzureichen. Der Grund dafür ist, dass unmittelbar nach Fristende die Immatrikulationen durchgeführt werden und dann die Nachrückverfahren starten. Plätze, die nciht vergeben werden konnten, weil Nachweise zur Immatrikulation gefehlt haben, werden im Nachrückverfahren vergeben. Würden nach Fristende noch nachgereichte Unterlagen akzeptiert, müssten sich daher die Nachrückverfahren nach hinten verschieben, so dass Nachrückende ihr Studium nicht rechtzeitig mit Semesterbeginn antreten könnten.
Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann. Sie können sich aber noch einmal über unser Kontaktformular erkundigen, wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem Fall gefehlt hat oder nicht korrekt war: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich fürchte, dass das nicht effektiv war. Wenn bei Ihrem Immatrikulationsantrag Unterlagen gefehlt haben und Sie daher nicht immatrikuliert werden konnten, hilft es nicht, die fehlenden Unterlagen nach Ende der Immatrikulationsfrist nachzureichen. Der Grund dafür ist, dass unmittelbar nach Fristende die Immatrikulationen durchgeführt werden und dann die Nachrückverfahren starten. Plätze, die nciht vergeben werden konnten, weil Nachweise zur Immatrikulation gefehlt haben, werden im Nachrückverfahren vergeben. Würden nach Fristende noch nachgereichte Unterlagen akzeptiert, müssten sich daher die Nachrückverfahren nach hinten verschieben, so dass Nachrückende ihr Studium nicht rechtzeitig mit Semesterbeginn antreten könnten.
Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann. Sie können sich aber noch einmal über unser Kontaktformular erkundigen, wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem Fall gefehlt hat oder nicht korrekt war: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Herr Schelling,
Ich hoffe sehr, an der Universität Hamburg studieren zu können. Da ich bereits einen Visumantrag gebucht habe, brauche ich diesen Zulassung wirklich. Ich habe zum ersten Mal die richtigen Unterlagen in Form eines Online-Formulars eingereicht.
Ich habe auf der offiziellen Website der Universität Hamburg gesehen, dass der Anmeldetermin für neue Studierende der 14. Oktober ist. Kann ich mir wieder einen Zulassung besorgen und ihn erneut registrieren?
Ich bin wirklich ängstlich. Ich hoffe, Sie können so schnell wie möglich antworten.
Mit besten Grüßen,
Wu Yuxin.
Ich hoffe sehr, an der Universität Hamburg studieren zu können. Da ich bereits einen Visumantrag gebucht habe, brauche ich diesen Zulassung wirklich. Ich habe zum ersten Mal die richtigen Unterlagen in Form eines Online-Formulars eingereicht.
Ich habe auf der offiziellen Website der Universität Hamburg gesehen, dass der Anmeldetermin für neue Studierende der 14. Oktober ist. Kann ich mir wieder einen Zulassung besorgen und ihn erneut registrieren?
Ich bin wirklich ängstlich. Ich hoffe, Sie können so schnell wie möglich antworten.
Mit besten Grüßen,
Wu Yuxin.
Hallo Wu Yuxin,
hier gibt es eine Verwechslung: Der 14.10. ist der Beginn der Vorlesungszeit, d.h. der Tag, an dem die Vorlesungen für neue Studierende starten, nicht der Beginn einer neuen Bewerbungsfrist. Die nächste Bewerbungsfrist startet erst wieder am 01.12. - ab dann können Sie sich wieder für das Sommersemester bewerben. Bitte beachten Sie aber, dass zum Sommersemester nur wenige Studiengänge starten - von den Bachelor- und Staatsexamenstudiengängen ist zum Sommersemester nur eine Bewerbung für Evangelische Theologie, Physik, Rechtswissenschaft und Sozialökonomie möglich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
hier gibt es eine Verwechslung: Der 14.10. ist der Beginn der Vorlesungszeit, d.h. der Tag, an dem die Vorlesungen für neue Studierende starten, nicht der Beginn einer neuen Bewerbungsfrist. Die nächste Bewerbungsfrist startet erst wieder am 01.12. - ab dann können Sie sich wieder für das Sommersemester bewerben. Bitte beachten Sie aber, dass zum Sommersemester nur wenige Studiengänge starten - von den Bachelor- und Staatsexamenstudiengängen ist zum Sommersemester nur eine Bewerbung für Evangelische Theologie, Physik, Rechtswissenschaft und Sozialökonomie möglich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Herr Schelling,
Ich frage mich, ob ich eine Chance auf Abhilfe habe. Oder bedeutet es, dass die Zulassung, die ich habe, nicht mehr funktioniert. In diesem Weise ist mein Visumtermin nicht mehr gültig
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit besten Grüßen,
Wu Yuxin.
Ich frage mich, ob ich eine Chance auf Abhilfe habe. Oder bedeutet es, dass die Zulassung, die ich habe, nicht mehr funktioniert. In diesem Weise ist mein Visumtermin nicht mehr gültig
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit besten Grüßen,
Wu Yuxin.
Hallo Wu Yuxin,
Wenn bei Ihrem Immatrikulationsantrag notwendige Unterlagen fehlen, wird die Zulassung unwirksam. Dann bleibt Ihnen nichts anderes als sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu bewerben.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn bei Ihrem Immatrikulationsantrag notwendige Unterlagen fehlen, wird die Zulassung unwirksam. Dann bleibt Ihnen nichts anderes als sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu bewerben.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg