Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Ich befinde mich derzeit im sechsten Semester des Bachelor und erfülle alle Vorraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit, welche ich voraussichtlich im Dezember (WiSe2016/2017) abgeben werde. In diesem Semester (SoSe2016) werde ich aber wahrscheinlich nicht alle Kurse abschließen. Bleibe ich dann bis zum Ende des achten Semesters (SoSe2017) im Bachelor eingeschrieben? Oder bis zu dem Datum wo alle Leistungen erbracht sind? (Also circa Mitte des achten semesters) Oder wie läuft das in so einem Fall?
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Barthel
Lieber Herr Barthel,
Sofern Sie sich nicht nach Abschluss der letzten zu erbringenden Leistung aktiv selbst exmatrikulieren, bleiben Sie bis zum Ende des Semesters eingeschrieben, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten. Sollten Sie die letzte Leistung im SoSe 2017 erbringen und in diesem Semester auch Ihr Zeugnis erhalten, würden Sie also regulär bis zum Ende dieses Semesters eingeschrieben bleiben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Sie sich nicht nach Abschluss der letzten zu erbringenden Leistung aktiv selbst exmatrikulieren, bleiben Sie bis zum Ende des Semesters eingeschrieben, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten. Sollten Sie die letzte Leistung im SoSe 2017 erbringen und in diesem Semester auch Ihr Zeugnis erhalten, würden Sie also regulär bis zum Ende dieses Semesters eingeschrieben bleiben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo,
wovon hängt es denn ab wann ich mein Zeugnis erhalte? Vom Datum der Anmeldung meiner Bachelorarbeit? Oder davon wann die letzten Leistungen erbracht werden?
Gibt es eine Frist nach der Abgabe der Bachelorarbeit innerhalb derer die restlichen Leistungen erbracht werden müssen?
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Barthel
wovon hängt es denn ab wann ich mein Zeugnis erhalte? Vom Datum der Anmeldung meiner Bachelorarbeit? Oder davon wann die letzten Leistungen erbracht werden?
Gibt es eine Frist nach der Abgabe der Bachelorarbeit innerhalb derer die restlichen Leistungen erbracht werden müssen?
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Barthel
Lieber Herr Barthel,
Ihr Zeugnis erhalten Sie erst dann, wenn Sie alle Leistungen erbracht haben und alle Noten eingetragen sind. Wenn Sie also nach der Abgabe der Bachelorarbeit noch weitere Leistungen erbringen müssen, erhalten Sie Ihr Zeugnis erst dann, wenn auch diese Leistungen erbracht und die entsprechenden Noten eingetragen sind.
Ob es Fristen zum Erbringen der weiteren Leistungen gibt, können wir Ihnen nicht beantworten, da dies je nach Studiengang unterschiedlich sein kann. Mit dieser Frage müssen Sie sich daher an das für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro (bzw. an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen, falls Sie in einem Lehramtsstudiengang studieren) wenden. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... atung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihr Zeugnis erhalten Sie erst dann, wenn Sie alle Leistungen erbracht haben und alle Noten eingetragen sind. Wenn Sie also nach der Abgabe der Bachelorarbeit noch weitere Leistungen erbringen müssen, erhalten Sie Ihr Zeugnis erst dann, wenn auch diese Leistungen erbracht und die entsprechenden Noten eingetragen sind.
Ob es Fristen zum Erbringen der weiteren Leistungen gibt, können wir Ihnen nicht beantworten, da dies je nach Studiengang unterschiedlich sein kann. Mit dieser Frage müssen Sie sich daher an das für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro (bzw. an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen, falls Sie in einem Lehramtsstudiengang studieren) wenden. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... atung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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