Guten Tag,
im Oktober werde ich meine letzten Prüfungen ablegen und dann mit dem Master CP durch sein. Ich frage mich nun...
A: ob ich mich für das WiSe 21/22 einschreiben muss, also die Semestergebühr überweisen soll? (Für den Abschluss müsste ich ja theoretisch noch Studentin sein, wenn ich also erst im November alle Noten eingetragen habe oder falls ich durchfallen sollte muss ich weiter eingeschrieben sein, richtig?)
B: Wenn A Ja bedeutet und ich weiterhin Studentin bin, werde ich dann mit erfolgreichem Eintragen aller Leistungspunkte in Stine und der Beantragung meines Zeugnisses im November direkt exmatrikuliert oder kann ich bis zum Ende des Semesters offiziell Studentin bleiben? (dies ist wichtig für Bafög)
Ich freue mich über eine baldige Antwort, liebe Grüße
Zora
Liebe Zora,
1) "ob ich mich für das WiSe 21/22 einschreiben muss, also die Semestergebühr überweisen soll? (Für den Abschluss müsste ich ja theoretisch noch Studentin sein, wenn ich also erst im November alle Noten eingetragen habe oder falls ich durchfallen sollte muss ich weiter eingeschrieben sein, richtig?)"
In der Regel müssen Studierende bis zur letzten Prüfung an der Universität Hamburg immatrikuliert sein.
Ich gehe aufgrund Ihrer Angaben ("im Oktober werde ich meine letzten Prüfungen ablegen") also davon aus, dass Sie sich für das Wintersemester 2021/22 regulär durch Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden müssen.
Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg abweichende Regelungen gibt, würde ich Sie bitten, mit Ihrem zuständigen Studienbüro zu klären, bis wann die Immatrikulation für Sie erforderlich ist.
Für die Bewertung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen sowie für die Eintragung von Noten ist die Immatrikulation grundsätzlich nicht erforderlich.
2) "Wenn A Ja bedeutet und ich weiterhin Studentin bin, werde ich dann mit erfolgreichem Eintragen aller Leistungspunkte in Stine und der Beantragung meines Zeugnisses im November direkt exmatrikuliert oder kann ich bis zum Ende des Semesters offiziell Studentin bleiben? (dies ist wichtig für Bafög)"
Thomas Walter
1) "ob ich mich für das WiSe 21/22 einschreiben muss, also die Semestergebühr überweisen soll? (Für den Abschluss müsste ich ja theoretisch noch Studentin sein, wenn ich also erst im November alle Noten eingetragen habe oder falls ich durchfallen sollte muss ich weiter eingeschrieben sein, richtig?)"
In der Regel müssen Studierende bis zur letzten Prüfung an der Universität Hamburg immatrikuliert sein.
Ich gehe aufgrund Ihrer Angaben ("im Oktober werde ich meine letzten Prüfungen ablegen") also davon aus, dass Sie sich für das Wintersemester 2021/22 regulär durch Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden müssen.
Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg abweichende Regelungen gibt, würde ich Sie bitten, mit Ihrem zuständigen Studienbüro zu klären, bis wann die Immatrikulation für Sie erforderlich ist.
Für die Bewertung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen sowie für die Eintragung von Noten ist die Immatrikulation grundsätzlich nicht erforderlich.
2) "Wenn A Ja bedeutet und ich weiterhin Studentin bin, werde ich dann mit erfolgreichem Eintragen aller Leistungspunkte in Stine und der Beantragung meines Zeugnisses im November direkt exmatrikuliert oder kann ich bis zum Ende des Semesters offiziell Studentin bleiben? (dies ist wichtig für Bafög)"
Liebe GrüßeSofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
(https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation)
Thomas Walter
Vielen lieben Dank, Sie haben mir sehr geholfen.
P.s. das Studienbüro hat mich zu Ihnen geschickt...
P.s. das Studienbüro hat mich zu Ihnen geschickt...