Bearbeitet Übergang Bachelor- Master
Hallo, ich habe eine kurze Frage zum Übergang Bachelor- Master:

Offenbar ist es erlaubt, einzelne Veranstaltungen aus dem Bachelor sowie die Bewertung der Bacherlorarbeit bis zum Ende des 1. Mastersemesters nachzureichen.

Was passiert, wenn man bis zu dieser Frist nicht alle Veranstaltungen aus dem Bachelor abgeschlossen hat?
Wird man dann aus dem Master exmatriukliert und fällt sozusagen in den Bachelor zurück oder ist man dann ganz aus dem Studium raus?

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung,
Liebe Grüße,
Irina
Re: Übergang Bachelor- Master
Liebe Irina,

es ist korrekt, dass die Zugangsvoraussetzung eines abgeschlossenen Bachelorstudiums, spätestens bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgewiesen werden muss.

Im Fall von Bachelorstudiengängen der Universität Hamburg erfolgt der Nachweis durch die interne Meldung der zuständigen Stellen (Fachbereich, Fakultät etc) der Universität Hamburg an uns im Campus-Center. Externe Bewerber*innen müssen das Abschlusszeugnis innerhalb des ersten Mastersemesters nachreichen.

Sollte bis zum Ende des ersten Mastersemesters der Nachweis nicht erfolgt sein, wäre leider eine Zugangsvoraussetzunge für den Master nicht fristgerecht nachgewiesen und somit würde die Exmatrikulation erfolgen.

Diese Studierenden müssten sich dann bei der nächster Gelegenheit erneut auf einen Studienplatz für den Master bewerben und eine Zulassung erhalten. Studien- und Prüfungsleistungen die bereits erbracht wurden, können nach der erneuten Immatrikulation entsprechend anerkannt werden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Übergang Bachelor- Master
Lieber Herr Walter,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Liebe Grüße,
Irina
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