Bearbeitet Türkischer Sprachnachweis zur Immatrikulation
Hallo,
ich heiße Alp Emre Oktar und habe gerade meinen Antrag zur Immatrikulation für den Gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) abgesendet. Die für eine vollständige Einschreibung erforderliche Unterlage des Türkischen Sprachnachweises (C1) habe ich jedoch nur auf Türkisch, sodass ich nur die Türkische Version eingereicht habe. Muss ich diesen Sprachnachweis auf Deutsch übersetzen lassen und dann nochmal absenden, oder ist diese Version ausreichend für eine erfolgreiche Immatrikulation?
Re: Türkischer Sprachnachweis zur Immatrikulation
Lieber Herr Oktar,

Das ist in Ordnung so.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten