Hallo,
ich studiere derzeit im 6. Semester Grundschullehramt mit integrierter Sonderpädagogik, was dem Lehramtstyp 6 entspricht., in Bielefeld. Ich möchte mich gerne zum kommenden WiSe 16/17 für den Master Sonderpädagogik an der UHH bewerben (KMK Typ 6).
Nun Folgendes: Ich muss Im WiSe noch eine Prüfung in Bielefeld ablegen. Ich habe bereits über 120 LP erworben und werde die Bachelorarbeit im Sommer schreiben (Anmeldung vor dem 15.7.). Wäre demnach meine Bewerbung gültig, wenn ich bis zum 31.3.17 die Leistungen nachreiche und ich könnte das Studium zum WiSe 16/17 beginnen?
Eine weitere Frage zum Härtefallverfahren: Ich strebe den Wechsel an, da mein Bruder mit seiner Frau und zwei Kindern ( 1 Jahr und 3 Jahre) in Hamburg lebt. Er und seine Frau arbeiten in Vollzeit und vor allem abends, weil sie als Köche tätig sind. Ich würde gerne einen Härtefallantrag stellen und mich auf die "sozialen Gründe" bezüglich der "Ortsbindungsfälle" beziehen. Können Sie mir sagen, wie der Nachweis für die Betreuung der Kinder aussehen muss, um berücksichtigt werden zu können. Genauer gefragt, welche Institutionen müssen einen Nachweis ausstellen?
Vielen Dank im Voraus, Malou.