Liebes CampusCenter-Team,
ich möchte einen Antrag auf Beurlaubung für das kommende Semester stellen und bin etwas verwirrt. Ich dachte bis heute, dass ich dafür bis zum 1.10. Zeit habe, da dies so auf https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... isten.html vermerkt ist. Als ich dort aber heute auf das Submenü "Beurlaubung" geklickt habe, um das genaue Prozedere zu erfahren, wurde dort eine ganz andere, längst abgelaufene Frist genannt. Welche von beiden ist jetzt korrekt? Und falls es die abgelaufene ist, kann ich den Antrag trotzdem noch stellen, ohne irgendwelche Gebühren zahlen zu müssen?
Hallo jash,
die Antragsfrist für eine Beurlaubung hat sich seit dem 1.4. geändert. Für die verspätete Beantragung ist eine Gebühr von 30 € zu entrichten. Sollte der Antragsgrund für die Beurlaubung allerdings erst nach der Frist eintreten, ist keine Gebühr zu zahlen. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Mit besten Grüßen,
BK
die Antragsfrist für eine Beurlaubung hat sich seit dem 1.4. geändert. Für die verspätete Beantragung ist eine Gebühr von 30 € zu entrichten. Sollte der Antragsgrund für die Beurlaubung allerdings erst nach der Frist eintreten, ist keine Gebühr zu zahlen. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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