Hallo Horatia,
1. Über die Wahrscheinlichkeit, mit einer Durchschnittsnote von 2,4 im Nachrückverfahren für den Studiengang Lehramt an Gymnasien angenommen zu werden, lassen sich leider keine belastbaren Aussagen machen. Wenn Sie sicher sind, dass Sie diesen Studiengang studieren möchten und für Sie keine Alternativen in Betracht kommen, sollten Sie sich aber dennoch in jedem Fall bewerben, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten. Wenn für Sie alternative Studiengänge in Betracht kommen, für die die NC-Werte in den vergangenen Jahren niedriger lagen, sollten Sie allerdings auch darüber nachdenken, sich für einen dieser Studiengänge zu bewerben. In jedem Fall sollten Sie sich, wenn Sie Lehramt an Gymnasien studieren möchten, auch an anderen Hochschulen in Deutschland bewerben, da die NC-Werte für diesen Studiengang an anderen Hochschulen teilweise erheblich niedriger ausfallen als an der Uni Hamburg.
2. Diese Möglichkeit besteht, sie ist aber kein Weg, den NC für den Lehramtsstudiengang zu umgehen, da Sie sich auch bei einem Wechsel des Studiengangs, für den Studiengang, zu dem Sie wechseln möchten, neu bewerben müssen. Wenn Sie zunächst ein Biologiestudium beginnen, müssten Sie sich also dennoch im kommenden Jahr erneut für den Studiengang Lehramt an Gymnasien bewerben und dann wiederum den NC erfüllen. Ggf. könnte dies sogar nachteilig sein, da Sie, während Sie für den Studiengang Biologie eingeschrieben sind, keine weitere Wartezeit sammeln. Informationen zur Zulassung über die Wartezeit finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html Ob ein weiteres Sammeln von Wartezeit für Sie in Betracht kommt, sollten Sie sich allerdings gut überlegen, da in den vergangenen Jahren für eine Zulassung im Lehramt an Gymnasien regelmäßig 10 Wartesemester erforderlich waren und selbst mit 10 Wartesemestern eine Zulassung nicht sicher ist, da für den Fall, dass es mehr Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern gibt als Studienplätze in der Wartezeitquote zur Verfügung stehen, das Los über die Zulassung entscheidet.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling