Hallo,
Ich habe ein Problem. Dummerweise dachte ich der Beitrag für mein erstes Semester ist nach Erhalt der Immatrikulation zu bezahlen, auf die ich seit einiger Zeit warte. Leider zu spät habe ich jetzt aber gesehen, dass ich diese erst nach eigegangener Zahlung erhalte. Zudem ist jetzt die Frist für die Überweisung seit vier Tagen abgelaufen. Eine Benachrichtigung oder Mahnung diesbezüglich habe ich noch nicht bekommen.
Was soll ich jetzt machen? Ist mein Antrag damit ungültig geworden oder kann ich noch verspätet Zahlen? Ich bitte um schnelle Hilfe!
Grüße
Hallo Tim H,
es gibt an der Universität Hamburg keine Zahlungsfrist für neue Studierenden, die sich erstmalig an der Universität Hamburg immatrikulieren. Es wäre aber ratsam den Semesterbeitrag bis spätestens Mitte Oktober zu überweisen, damit Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihrer vorläufigen Semesterunterlagen erhalten.
Beste Grüße,
Oksana Maryskevych
es gibt an der Universität Hamburg keine Zahlungsfrist für neue Studierenden, die sich erstmalig an der Universität Hamburg immatrikulieren. Es wäre aber ratsam den Semesterbeitrag bis spätestens Mitte Oktober zu überweisen, damit Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihrer vorläufigen Semesterunterlagen erhalten.
Beste Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
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