Hallo,
ich habe mich für den Master Economics beworben. Am Datum der Zustellung der Zulassungbescheide und auch bis zum Ende der Einschreibfrist werde ich mich im Ausland ohne Internetzugang befinden.
Vorausgesetzt, ich werde zugelassen:
Kann ich für die Einschreibung eine Person bevollmächtigen, die dann für mich die Dokumente unterschreibt?
Oder ist es auch möglich, die Dokumente später einzureichen?
Liebe MariaB,
Der Immatrikulationsantrag kann nicht nach Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgereicht werden. Sie können aber eine Person bevollmächtigen, die den Antrag in Ihrem Namen unterschreiben und ihn mit den zugehörigen Unterlagen für Sie einreichen kann. Informationen zur Vollmacht und einen Vordruck finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/vollmacht
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Immatrikulationsantrag kann nicht nach Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgereicht werden. Sie können aber eine Person bevollmächtigen, die den Antrag in Ihrem Namen unterschreiben und ihn mit den zugehörigen Unterlagen für Sie einreichen kann. Informationen zur Vollmacht und einen Vordruck finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/vollmacht
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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