Guten Morgen,
Ich habe eine sehr dringende Frage. Ich studiere Bewegungswissenschaften im Bachelor und versuche nun mittlerweile seit drei Jahren in ein für mich, passendes Nebenfach zu kommen ( Erziehungswissenschaften). Bisher ist es mir nicht gelungen, stattdessen musste ich mich mit NC freien Nebenfächern rumschlagen. Ich möchte dem aber ein Ende setzten und bin durch eine Komillitonin auf eine Klage in ein Nebenfach aufmerksam gemacht worden. Für mich ist es die letzte Chance endlich das zu studieren wo auch meine Interessen liegen. Wie läuft sowas ab und wohin müsste ich mich wenden.
Liebe Grüße
Sabrina Kordys
Hallo Sabrina,
im Falle der Ablehnung steht es Ihnen frei Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid einzulegen und danach zu klagen. Darüber werden Sie auf Seite 2 Ihres Ablehnungsbescheids informiert. Die Widerspruchsfrist für den aktuellen Bescheid verstrich jedoch am 25.09.2021.
Sie können sich im nächsten Jahr erneut bewerben und in der Online-Bewerbung maximal drei Wunschnebenfächer angeben. Bei der Vergabe der Nebenfächer wird durch das System die höchstmögliche Priorität zugewiesen, in der Sie aufgrund Ihrer Werte einen Platz erhalten können. Daher tragen Sie in der Online-Bewerbung nur jene Nebenfächer ein, für welche Sie sich tatsächlich interessieren. Im Zweifelsfall wählen Sie als Priorität 1, 2 und 3 Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Wenn Sie im nächsten Jahr wieder keine Zulassung für das gewünschte Nebenfach erhalten, werden Sie die Möglichkeit haben, dem zu widersprechen.
Sollten Sie Beratung hinsichtlich Ihrer Chancen des Erhalts eines Studienplatzes über das Einlegen eines Widerspruchs gegen Ihren Ablehnungsbescheid benötigen, wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Uni Hamburg.
Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
im Falle der Ablehnung steht es Ihnen frei Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid einzulegen und danach zu klagen. Darüber werden Sie auf Seite 2 Ihres Ablehnungsbescheids informiert. Die Widerspruchsfrist für den aktuellen Bescheid verstrich jedoch am 25.09.2021.
Sie können sich im nächsten Jahr erneut bewerben und in der Online-Bewerbung maximal drei Wunschnebenfächer angeben. Bei der Vergabe der Nebenfächer wird durch das System die höchstmögliche Priorität zugewiesen, in der Sie aufgrund Ihrer Werte einen Platz erhalten können. Daher tragen Sie in der Online-Bewerbung nur jene Nebenfächer ein, für welche Sie sich tatsächlich interessieren. Im Zweifelsfall wählen Sie als Priorität 1, 2 und 3 Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Wenn Sie im nächsten Jahr wieder keine Zulassung für das gewünschte Nebenfach erhalten, werden Sie die Möglichkeit haben, dem zu widersprechen.
Sollten Sie Beratung hinsichtlich Ihrer Chancen des Erhalts eines Studienplatzes über das Einlegen eines Widerspruchs gegen Ihren Ablehnungsbescheid benötigen, wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Uni Hamburg.
Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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