Bearbeitet Maskenpflicht
Moin zusammen,

da ich, aufgrund von Lungenproblemen, eine Befreiung meiner Lungenärztin erhalten habe, würde ich gerne wissen, ob Befreiungen in Kraft sind oder ob ich dennoch eine Maske tragen muss.
Mein Studienbüro konnte mir leider nicht wirklich weiterhelfen.

Danke im Voraus :)
Re: Maskenpflicht
Liebe Jennifer-Tia,

ich muss Sie mit dieser Anfrage leider zurück an Ihr Studienbüro verweisen.
Grundsätzlich gilt die folgende Regelung, die Sie auch in unserem Corona-FAQ nachlesen können:
Gibt es an der Universität besondere Hygienevorschriften, z. B. zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes?
Letztes Update: 07.10.21

Für die Durchführung der Präsenzlehrveranstaltung ist die Einhaltung der 3G-Regel sowie der Schutz- und Hygienemaßnahmen zwingend erforderlich. Da sich die erforderlichen spezifischen Schutzmaßnahmen je nach Lehrveranstaltung zum Teil erheblich unterscheiden und mit der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz entsprechend abgestimmt werden müssen, werden die Studierenden jeweils durch ihre Lehrenden über die Maßnahmen informiert.

Hygienemaßnahmen

Die Universität hat bereits umfassende Hygienemaßnahmen ergriffen. So wurden in den stark frequentierten Foyers aller Standorte der UHH Desinfektionsspender aufgestellt. Zudem wurden die Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, z. B. die Toiletten, verkürzt.

Zum Schutz vor Infektionen wird auf die allgemeine Husten- und Nies-Etikette sowie auf die Einhaltung der persönlichen Hygiene, insbesondere des regelmäßigen richtigen Händewaschens, hingewiesen. Abseits der Lehrveranstaltungen ist zu anderen Personen ausreichend Abstand zu halten (mind. 1,5 Meter). Dies gilt auch für Warteschlangen und Menschenansammlungen, z.B. vor Aufzügen. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen die Universität nicht betreten.

Plakate informieren bereits vor dem Betreten der Gebäude der UHH über die geltenden Hygieneregeln.

Im persönlichen Umgang der Mitarbeitenden und Studierenden untereinander sowie im Kundenkontakt sind Körperberührungen zu vermeiden. Rituale wie z. B. Händeschütteln und Umarmungen sind zu unterlassen. Entsprechende Hinweisschilder sind in den Liegenschaften der Universität flächendeckend verteilt.

Mund-Nasen-Schutz / Atemschutzmasken

In den Gebäuden der Universität herrscht grundsätzlich die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine Schutzmaske mit technisch höherem Schutzstandard zu tragen. Während eines Vortrag kann die Maske vom Vortragenden abgelegt werden, etwa bei Referaten.

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Maskenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit gem. HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Personen, für die das Tragen einer medizinischen Maske aus medizinischen Gründen unmöglich ist, sind von der Tragepflicht befreit. Beschäftigte legen entsprechende Nachweise (u. a. aussagekräftige Atteste) bei der Personalabteilung vor, Studierende wenden sich an das jeweils zuständige Studienbüro, damit ggf. individuelle Maßnahmen ergriffen werden können.

Für besondere Tätigkeiten, für die das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, Atemschutzmasken oder Einmalhandschuhen in einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung vorgesehen ist, wird seitens der Dienststelle der personenbezogene Schutz bereitgestellt.

Auch während erforderlicher Pausen sind die Schutz- und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.
(https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... l#16574015)
Ob und welche individuellen Maßnahmen ergriffen werden, wird von den jeweils zuständigen Fachbereichen bzw. Fakultäten entschieden.
Gegebenenfalls müsste sich Ihr Studienbüro also noch mal bei den für das Hygienevorschriften zuständigen Stellen der Universität Hamburg bezüglich der Vorgehensweise in solchen Fällen erkundigen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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