Bearbeitet Quereinstieg Lehramt - Berufsbildende Schulen
Moin!

Ich denke schon seit geraumer Zeit über einen Quereinstieg ins Berufsschullehramt nach, bin mir allerdings nicht sicher ob und in welchem Umfang ich meinen Bachelor anrechnen lassen kann.

Ich habe einen vollwertigen Bachelor in International Business & Management (B.BA) in den Niederlanden gemacht und würde gerne Wirtschaftswissenschaften/Betriebswirtschaftslehre und Geographie als Fächerkombination an der Uni Hamburg studieren.

Gibt es eine Möglichkeit meinen Bachelor anrechnen zu lassen und dazu noch Geographie-und Pädagogik-Module nachzuholen?


Ich freue mich auf eure Antwort!

Beste Grüße nach Hamburg.
Re: Quereinstieg Lehramt - Berufsbildende Schulen
Liebe*r Jhelm,

1) Anerkennung von vorhandener Leistungen

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiengangs anschauen. Die Links zu den Studienplänen finden Sie auf folgender Webseite: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.

Im Rahmen der Anerkennung vorhandener Leistungen beim zuständigen Fachbereich nach der Immatrikulation wird dann gegebenenfalls auch eine Hochstufung in das den Leistungen entsprechende Fachsemester für den jeweiligen Teilstudiengang vorgenommen.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

2) "Quereinstieg"

Falls Sie mit dem Ausdruck "Quereinstieg" auf die Möglichkeit einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester Bezug genommen haben, so wäre dies in Ihrem Fall nicht möglich. Die Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Lehramtsstudiengang ist nur dann möglich, wenn für alle Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiengangs (d.h. für Erziehungswissenschaft, berufliche Fachrichtung und Unterrichtsfach) bereist Leistungen vorhanden sind. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall, da Sie noch keinen Lehramtsstudiengang studiert haben.

Sie müssen sich also ins erste Fachsemester eines Bachelor-Lehramtsstudiengangs bewerben.
Hinsichtlich der Anerkennung vorhandener Leistung macht dies jedoch wie bereits gesagt keinen Unterschied, da diese nach der Immatrikulation auch bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester möglich ist (siehe 2).

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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