Bearbeitet Anerkennung ausländischer Bildung
Sehr geehrte Damen und Herren,

den Anerkennungsantrag habe ich schon gestellt. Auf dem Anerkennungsantrag steht, dass ich eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung habe und ich ein Studienkolleg besuchen muss. Jedoch erhalte ich das Zeugnis meiner Feststellungsprüfung erst an dem 08.12.2021. Muss ich den Anerkennungsantrag der ausländischen Bildung wieder stellen? oder was ist nun zu tun?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Mauricio Morfin Guerrero
Re: Anerkennung ausländischer Bildung
Liebe Mauricio Morfin Guerrero,

da Sie uns die gleiche Frage auch über das Kontaktformular des Campus-Centers gesendet haben, habe ich Ihnen per E-Mail eine Rückmeldung gegeben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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