Um in eine neue Fachrichtung zu wechseln, muss man sich ja ganz normal über Hochschulstart bewerben, bleibt aber weiterhin an der Uni immatrikuliert.
Was passiert, wenn man zu seinem Wunschstudiengang nicht zugelassen wird? Kann man dann den "alten" Studiengang einfach weiter studieren oder wird man exmatrikliert?
Danke schon mal im vorhinein!
Liebe Elisamarlene,
1) "Um in eine neue Fachrichtung zu wechseln, muss man sich ja ganz normal über Hochschulstart bewerben, ..."
a) Zunächst der Hinweis, dass der erste Teil Ihrer Aussage in dieser Allgemeinheit nicht korrekt ist.
Die Bewerbung an der Universität Hamburg erfolgt
b) Es ist korrekt, dass Studierende der Universität Hamburg in ihrem aktuellen Studiengang verbleiben, wenn Sie sich für einen neuen Studiengang bewerben. Sie müssen sich also nicht selbstständig aus dem alten Studiengang exmatrikulieren.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung, nachdem Sie zugelassen wurden und sich für den neuen Studiengang frist- und formgerecht immatrikuliert haben, werden Sie dann von uns umgeschrieben (d.h. aus dem alten Studiengang exmatrikuliert und in den neuen Studiengang immatrikuliert).
2) "Was passiert, wenn man zu seinem Wunschstudiengang nicht zugelassen wird? Kann man dann den "alten" Studiengang einfach weiter studieren oder wird man exmatrikliert?"
Sie bleiben so lange in Ihrem alten Studiengang immatrikuliert, bis Sie den für den neuen Studiengang zugelassen wurden. Erst im Rahmen der Immatrikulation für den neuen Studiengang werden Sie aus dem alten Studiengang exmatrikuliert.
Sollten Sie keine Zulassung für den gewünschten neuen Studiengang erhalten oder sich nicht frist- und formgerecht für den neuen Studiengang immatrikulieren, verbleiben Sie also einfach in Ihrem alten Studiengang.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Um in eine neue Fachrichtung zu wechseln, muss man sich ja ganz normal über Hochschulstart bewerben, ..."
a) Zunächst der Hinweis, dass der erste Teil Ihrer Aussage in dieser Allgemeinheit nicht korrekt ist.
Die Bewerbung an der Universität Hamburg erfolgt
- für die Studiengänge des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie ausschließlich über das Bewertungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de),
- für die Studiengänge, deren Bewerbung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) koordiniert werden, über unser Online-Bewerbungsportal STiNE und über das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de),
- für Studiengänge, die nicht am DoSV teilnehmen, ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal STiNE.
b) Es ist korrekt, dass Studierende der Universität Hamburg in ihrem aktuellen Studiengang verbleiben, wenn Sie sich für einen neuen Studiengang bewerben. Sie müssen sich also nicht selbstständig aus dem alten Studiengang exmatrikulieren.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung, nachdem Sie zugelassen wurden und sich für den neuen Studiengang frist- und formgerecht immatrikuliert haben, werden Sie dann von uns umgeschrieben (d.h. aus dem alten Studiengang exmatrikuliert und in den neuen Studiengang immatrikuliert).
2) "Was passiert, wenn man zu seinem Wunschstudiengang nicht zugelassen wird? Kann man dann den "alten" Studiengang einfach weiter studieren oder wird man exmatrikliert?"
Sie bleiben so lange in Ihrem alten Studiengang immatrikuliert, bis Sie den für den neuen Studiengang zugelassen wurden. Erst im Rahmen der Immatrikulation für den neuen Studiengang werden Sie aus dem alten Studiengang exmatrikuliert.
Sollten Sie keine Zulassung für den gewünschten neuen Studiengang erhalten oder sich nicht frist- und formgerecht für den neuen Studiengang immatrikulieren, verbleiben Sie also einfach in Ihrem alten Studiengang.
Liebe Grüße
Thomas Walter