Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich interessiere mich nun seit einiger Zeit für die maritime Forschung. Ich habe einen erweiterten Sekundarabschluss I und eine abgeschlossen Berufsausbildung im Fachgebiet Augenoptik. Nun wollte ich wissen ob man bei Ihnen auch ohne allgemeine Hochschulreife/Abitur diesen Studiengang wählen kann. Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Joschua Lindemann
Hallo Joshua Lindemann,
sind Sie Augenoptikermeister? Wenn ja, gilt für Sie Folgendes:
Wenn nicht und Sie
Mehr Informationen zum Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Der Online-Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung kann ausschließlich innerhalb der Frist vom 1. Februar bis zum 1. März jeden Jahres gestellt werden.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
sind Sie Augenoptikermeister? Wenn ja, gilt für Sie Folgendes:
(Vgl. Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html)Berufstätige, die aufbauend auf ihre Berufsausbildung eine entsprechende Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, erlangen mit der Fortbildungsprüfung die Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen, d.h. eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Wenn nicht und Sie
Zulassungsvoraussetzungenkeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, berufliche Tätigkeit und Qualifikation aber erwarten lassen, dass Sie zu einem Hochschulstudium befähigt sind, eröffnet eine Eingangsprüfung Ihnen die Möglichkeit zum Studium in einem bestimmten Studiengang. Die Teilnahme an der Eingangsprüfung setzt keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen gewähltem Studiengang und beruflicher Tätigkeit voraus.
- abgeschlossene Berufsausbildung
- drei Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung
Mehr Informationen zum Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Der Online-Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung kann ausschließlich innerhalb der Frist vom 1. Februar bis zum 1. März jeden Jahres gestellt werden.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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