Hallo,
Ich studiere zurzeit im 3. Semester Jura in Bremen und muss noch 2/4 Zwischenprufungen für das Grundstudium schreiben, die am 07.02 und 09.02 stattfinden. Für den Wechsel hätte ich jedoch nur bis zum 15.02.22 Zeit die Ergebnisse einzureichen. Nun werde ich einen Eilkorrektur-Antrag stellen, aber gibt es eine Möglichkeit noch knapp 1 Woche länger Zeit zu bekommen, in Falle einer Verzögerung der Korrektur?
Außerdem werde ich anschließend im März die Klausuren für das 3. Semester schreiben. Diese kann ich aber während des 4. Semesters einreichen, richtig ?
Lg Katharina
Hallo Katharina,
die Nachreichfrist über das erfolgreich bestandene Grundstudium kann über den 15. Februar hinaus nicht verlängert werden. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html. Es tut mir leid.
Ihr zweite Frage verstehe ich nicht so ganz. Sind diese Klausuren Bestandteil des Grundstudiums? Oder geht es Ihnen um die Anerkennung von Studienleistungen von Ihrer derzeitigen Hochschule?
Mit besten Grüßen,
BK
die Nachreichfrist über das erfolgreich bestandene Grundstudium kann über den 15. Februar hinaus nicht verlängert werden. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html. Es tut mir leid.
Ihr zweite Frage verstehe ich nicht so ganz. Sind diese Klausuren Bestandteil des Grundstudiums? Oder geht es Ihnen um die Anerkennung von Studienleistungen von Ihrer derzeitigen Hochschule?
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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