Guten Tag,
ich studiere im Augenblick Erziehungs- und Bildungswissenschaft in Hessen im (offiziell) 4. Semester. Ich habe auf der Seite Ihrer Uni gelesen, dass ein Uniwechsel in ein höheres Fachsemester nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich ist. Dies wäre in meinem Fall das 5. Semester. Ich bin allerdings aufgrund eines Doppelstudiums/ Nebenjobs erst im circa 2. oder 3. Semester und würde gerne in einem Jahr an die Uni Hamburg wechseln. Nun frage ich mich also, was wird bei der Bewerbung berücksichtigt? Das offizielle Hochschulsemester oder anhand meines Transcript of Records errechnet in welchem Semester ich mich befinde?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Sob,
Bei der Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines Studiengangs, in dem Sie bereits studieren, wird das offizielle Hochschulsemester herangezogen, in dem Sie sich befinden. Wenn dies also höher ist als das 5. Fachsemester, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester für den Bachelorstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft im Regelfall nicht möglich.
Unter besonderen Umständen können Sie allerdings einen Härtefallantrag stellen. Sollte diesem statt gegeben werden, können Sie sich dennoch bewerben, auf Ihre Zulassungschancen hat der Antrag aber keinen Einfluss. Ein Doppelstudium oder ein Nebenjob sind aber in der Regel kein ausreichender Grund im Rahmen eines solchen Härtefallantrags. Weitere Informationen zum Härtefallantrag im Zusammenhang mit einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester als das vorletzte der Regelstudienzeit finden Sie in dem folgenden Merkblatt (ab S.10): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bei der Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines Studiengangs, in dem Sie bereits studieren, wird das offizielle Hochschulsemester herangezogen, in dem Sie sich befinden. Wenn dies also höher ist als das 5. Fachsemester, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester für den Bachelorstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft im Regelfall nicht möglich.
Unter besonderen Umständen können Sie allerdings einen Härtefallantrag stellen. Sollte diesem statt gegeben werden, können Sie sich dennoch bewerben, auf Ihre Zulassungschancen hat der Antrag aber keinen Einfluss. Ein Doppelstudium oder ein Nebenjob sind aber in der Regel kein ausreichender Grund im Rahmen eines solchen Härtefallantrags. Weitere Informationen zum Härtefallantrag im Zusammenhang mit einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester als das vorletzte der Regelstudienzeit finden Sie in dem folgenden Merkblatt (ab S.10): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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