Bearbeitet Anrechnung FSJ und Rettungsstanitäter, BA Psychologie
Guten Tag!

Ich würde gerne den Bachelor Psychologie an der Uni Hamburg machen. Im Moment reicht mein NC noch nicht ganz aus. Wird ein FSJ oder ein Rettungssanitäter in irgendeiner Weise angrechnet? Oder läuft das Verfahren nur über den NC?

Vielen Dank!
Re: Anrechnung FSJ und Rettungsstanitäter, BA Psychologie
Liebe Hannah,

Ein FSJ oder eine Ausbildung zum Rettungssanitäter werden als Wartezeit angerechnet, wie jegliche Zeit, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist, in der Sie nicht an einer deutschen oder ausländischen Hochschule eingeschrieben waren. Abgesehen davon werden beide Tätigkeiten bei der Bewerbung jedoch nicht positiv berücksichtigt.

Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Anrechnung FSJ und Rettungsstanitäter, BA Psychologie
Guten Morgen Frau Schelling,

vielen Dank für die detallierte Antwort. Ich wollte nur noch einmal sicher gehen, ob ich auch ja nichts übersehen habe. Bekommt man denn auch Wartezeit, wenn man schon einmal immatrikuliert war und einen Studienwechsel angehen möchte und in der Zeit dazwischen, meinetwegen 1 Jahr, zu überbrücken hat?

Viele Grüße.
Re: Anrechnung FSJ und Rettungsstanitäter, BA Psychologie
Liebe Hannah,

Wartezeit wird Ihnen unabhängig davon, ob Sie schon studiert haben, für jegliche Zeit angerechnet, in der Sie nicht an einer deutschen oder ausländischen Hochschule eingeschrieben waren. D.h. auch die Zeit nach Ihrem Studium ab Ihrer Exmatrikulation zählt als Wartezeit.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Anrechnung FSJ und Rettungsstanitäter, BA Psychologie
Hinweis: Die Informationen in dieser Antwort sind veraltet. Hinsichtlich der Wartezeit gilt ab dem Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2016/17 eine geänderte Regelung: Studienzeiten an einer staatlichen deutschen Hochschule gelten nicht als Wartezeit. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird hingegen als Wartezeit gewertet.
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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