Bearbeitet Nachfragen zum Studienbeginn Berufsschullehramt mit Unterrichtsfach Englisch
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gelernter Assistent für Fremdsprachen und Korrespondenz und Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen. Seit knapp 7 Jahren arbeite ich in der Spedition, mit Schwerpunkt Seefracht/Luftfracht. Ich bin zudem der zentrale Ansprechpartner für unsere Auszubildenden.

Über den zweiten Bildungsweg möchte ich nun gerne in das Berufsschullehramt mit dem Unterrichtsfach Englisch einsteigen.
Für mich sind allerdings noch einige Fragen offen. Vielleicht können Sie mir bei der Beantwortung dieser behilflich sein.

1) Muss ich trotz der abgeschlossenen Berufsausbildungen und diversen Praktika im Ausland einen aktuellen Toefl Test absolvieren?

2) Muss ich vorab eine Prüfung ablegen, um an der Universität studieren zu dürfen? (Ich habe die Fachhochschulreife Wirtschaft- Abschluss 2012)

3) Auf der Homepage habe ich gelesen, dass ich einen Nachweis vorlegen muss, dass ich bei der Studienberatung gewesen bin. Gibt es eine Studienberatung direkt für das Berufsschullehramt mit Unterrichtsfach Englisch? An wen darf ich mich da wenden?

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung von Ihnen freuen.

Vielen Dank vorab!
Re: Nachfragen zum Studienbeginn Berufsschullehramt mit Unterrichtsfach Englisch
Hallo Felab,

zuerst einmal muss geklärt werden, ob und wenn ja welche Hochschulzugangsberechtigung bei Ihnen vorliegt, um das Studium B. Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Universität Hamburg aufzunehmen.

Mit der Fachhochschulreife (und damit wird Ihre zweite Frage beantwortet) können Sie dies nicht. Mit der Fachhochschulreife erfüllen sie nur die Voraussetzungen für die Studiengänge Sozialökonomie B. A. und Wirtschaftsingenieurwesen B. Sc.

(Vgl. Hochschulzugangsberechtigungen an der Universität Hamburg: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html)

Wenn Sie sich auf der Webseite umschauen, die ich Ihnen eben verlinkt habe, erfahren Sie, dass es noch die Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung §37 HmbHG gibt, sowie den Hochschulzugang für Berufstätige nach §38 HmbHG.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie eine der hier genannten Fortbildungen absolviert und damit eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dungen.pdf

Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie uns Ihre Abschlüsse gerne zur Prüfung über unser Kontaktformular, dass Sie unter www.uni-hamburg.de/kontakt-cc schicken.

Sollten Sie Ihre Fortbildungen zum Studium berechtigen, müssen Sie in der Tat eine Studienfachberatung absolvieren. Diese können Sie, wie Sie hier nachlesen können https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7337080 sowohl im Fachbereich machen, der den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen anbietet oder aber in der Zentralen Studienberatung. In beiden Fällen, erfolgt eine ausführliche Beratung zum gewünschten Studiengang.

Für die Zentrale Studienberatung für Lehramt an berufsbildenden Schulen können Sie sich hier anmelden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2931827
Den Fachbereich erreichen Sie so: http://www.ew.uni-hamburg.de/de/studium ... buero.html

Kommt heraus, dass Sie keine Hochschulzugangsberechtigung nach §37 innehaben, bleibt Ihnen noch die fach-und hochschulgebundene Hochschulzugangsberechtigung durch eine Eignungsprüfung nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) – die Voraussetzungen erfüllen Sie mit Ihren beiden Ausbildungen sowie 7 Jahren Berufserfahrung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfung, die nur einmal im Jahr stattfindet, derzeit läuft – noch bis zum 1. März.

Kommen wir nun abschließend noch zu Ihrer ersten Frage. Ja, Sie müssen uns, ungeachtet Ihrer beruflichen Erfahrungen, einen aktuellen Englischnachweis erbringen. Hier können Sie nachlesen, welche Nachweise die Universität Hamburg akzeptiert (es ist nicht nur der TOEFL-Test): https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930299

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder an uns.

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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