Bearbeitet Exmatrikulation
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere ab dem WS 2021 an der Uni Hamburg. Für das SS 2022 habe ich mich für einen Studiengang in einer anderen Stadt beworben und wurde zugelassen. Soll ich für die Exmatrikulation beantragen, um mich für den anderen Studiengang einzuschreiben? Und wann sollte ich es tun? Wie ist der Prozess?

Mit freundlichen Grüßen
Maryan
Re: Exmatrikulation
Liebe Maryan,

1) "Soll ich für die Exmatrikulation beantragen, um mich für den anderen Studiengang einzuschreiben"

Diese Frage müssten Sie bitte Ihrer neuen Hochschule stellen, da es diese und nicht die Universität Hamburg ist, die die Bedingungen und die einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation (z.B. Einreichung eine Exmatrikulationsbescheinigung) festgelegt.

2) Alle relevanten Informationen darüber, wie Sie einen Antrag auf Exmatrikulation bei uns stellen können, finden Sie auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/exmatrikulation.

3) "Und wann sollte ich es tun?"

Wie bereits erläutert, kann ich Ihnen nicht sagen, ob und innerhalb welcher Frist Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung bei Ihrer neuen Hochschule einreichen müssen.

Bezüglich des Exmatrikulationsprozesses an der Universität Hamburg kann ich Ihnen aber mitteilen, dass Sie, wie auf der oben verlinkten Webseite beschrieben, die Exmatrikulation einfach jetzt zum Semesterende beantragen, sodass Sie ab dem 01.04.2022 (Beginn des Sommersemesters 2022) nicht mehr an der Universität Hamburg immatrikuliert wären.

Wenn Sie einen solchen Exmatrikulationsantrag stellen, wird Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung, die Ihre Exmatrikulation ab dem 01.04.2022 bescheinigt, in der Regel innerhalb von wenigen Tage nach der Antragsstellung in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Dokumente zur Verfügung gestellt werden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Exmatrikulation
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Antwort. Der Abschnitt Antragssemester verwirrt mich: soll ich WS 2021/2022 oder SS 2022 wählen? Mir würde berichtet, dass ich die Exmatrikulation bis nächste Woche einreichen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Maryan
Re: Exmatrikulation
Liebe Maryan,

ich nehme an, Sie wollen zum Ende des laufenden Semesters (Wintersemesters 2021/22) exmatrikuliert werden, sodass Sie ab dem Sommersemester 2022 nicht mehr bei uns immatrikuliert sind.

Wenn Sie als Antragssemester das "Wintersemester 2021/22" und als Exmatrikulationszeitpunkt "zum Semesterende" angeben (siehe Screenshot), dann werden Sie zum Ende des aktuellen Semesters exmatrikuliert.

Das bedeutet, der 31.03.2022 (letzte Tag des Wintersemesters 2021/22) wäre der letzte Tag, an dem Sie an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, und der 01.04.2022 (erster Tag des Sommersemesters 2022) wäre der erste Tag, an dem Sie nicht mehr an der Universität Hamburg immatrikuliert sind.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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