Bearbeitet Beglaubigung
Hallo, werden Beglaubigungen (Abi- und Ausbildungszeugnis) von Krankenkassen (in meinem Fall DAK) bei der Bewerbung anerkannt?
Liebe Grüße, Lea
Re: Beglaubigung
Liebe Lea,

Ungeachtet der Regelungen in anderen Bundesländern oder Zulassungsverfahren werden in Hamburg Beglaubigungen von Kirchlichen Stellen, Banken, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Vereinen, Krankenkassen u. ä. nicht anerkannt.

Im Rahmen der Immatrikulation an der Uni Hamburg (für die Bewerbung müssen Sie noch keine beglaubigten Dokumente einreichen) werden Beglaubigungen von jeder öffentlichen Stelle, die ein Dienstsiegel führt (z. B. Behörden) sowie von Schulen und Hochschulen, die Ihr Zeugnis ausgestellt haben, anerkannt.

Weitere Informationen zur amtlichen Beglaubigung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beglaubigung
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Sie haben mir sehr geholfen!
Herzliche Grüße, Lea
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