Guten Tag,
ich habe einen B.Eng im Studiengang Medientechnik, ein Jahr als Projektleiter in diesem Bereich gearbeitet und überlege nun, den Weg zum Lehrenden an einer Berufsschule ( Hauptfach Medientechnik ) einzuschlagen. Ist es möglich diesen Weg durch den vorhandenen Bachelor zu verkürzen / zu beschleunigen?
Vielen Dank im Voraus für alle Beiträge.
Lieber jens.kusenberg,
Unter Umständen ist dies möglich. Eine direkte Bewerbung für den Master of Education ist mit Ihrem Bachelorabschluss allerdings nicht möglich, da es eine Zugangsvoraussetzung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg darstellt, dass Sie über einen Abschluss in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang verfügen. Sie müssen also in jedem Fall zuerst den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen schulen studieren.
Sie können aber ggf. durch Anrechnung von Leistungen aus ihrem ersten Bachelorstudium für die Fachrichtung Medientechnik das Studium des Bachelorstudiengangs verkürzen. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen i.d.R. für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Beruflichen Schulen anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... en-schulen Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html Die Fachspezifischen Bestimmungen für die Fachrichtung Medientechnik finden Sie hier: https://www.tuhh.de/tuhh/studium/studie ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Für eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen ist es eine Voraussetzung, dass Sie eine der Fachrichtung, die Sie studieren möchten, entsprechende Berufsausbildung oder ein 12-monatiges Betriebspraktikum in einem entsprechenden Bereich mitbringen. Sollten Sie dies nicht mitbringen, erkundigen Sie sich bitte beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen, ob ggf. Ihre Berufstätigkeit als äquivalent zu dem erforderlichen Praktikum gelten kann. Kontaktdaten finden sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisa ... ntakt.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Unter Umständen ist dies möglich. Eine direkte Bewerbung für den Master of Education ist mit Ihrem Bachelorabschluss allerdings nicht möglich, da es eine Zugangsvoraussetzung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg darstellt, dass Sie über einen Abschluss in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang verfügen. Sie müssen also in jedem Fall zuerst den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen schulen studieren.
Sie können aber ggf. durch Anrechnung von Leistungen aus ihrem ersten Bachelorstudium für die Fachrichtung Medientechnik das Studium des Bachelorstudiengangs verkürzen. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen i.d.R. für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Beruflichen Schulen anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... en-schulen Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html Die Fachspezifischen Bestimmungen für die Fachrichtung Medientechnik finden Sie hier: https://www.tuhh.de/tuhh/studium/studie ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Für eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen ist es eine Voraussetzung, dass Sie eine der Fachrichtung, die Sie studieren möchten, entsprechende Berufsausbildung oder ein 12-monatiges Betriebspraktikum in einem entsprechenden Bereich mitbringen. Sollten Sie dies nicht mitbringen, erkundigen Sie sich bitte beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen, ob ggf. Ihre Berufstätigkeit als äquivalent zu dem erforderlichen Praktikum gelten kann. Kontaktdaten finden sie hier: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisa ... ntakt.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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