Hallo,
ich strebe an, meinen Master in Psychologie im WS 22/23 an der Uni Hamburg zu beginnen und habe eine Frage zum Anerkennungsvermerk meiner Hochschulzugangsberechtigung.
Ich habe bereits einen Antrag gestellt und eine Anerkennung der direkten HZB erhalten. Nun ist mir aufgefallen, dass mein Notenschnitt (da keine Dezimalnoten angegeben sind) nicht in 1,0 (wie angegeben), sondern in 1,2 ist, da sich "sehr gut" in 1,2 umrechnet.
Leider kann ich im STINE keinen neuen Antrag anlegen, da bereits ein Antrag geschickt wurde.
Wie kann ich den Notendurchschnitt ändern lassen, damit der Notendurchschnitt auf der Bewerbung und am Anerkennungsvermerk ident sind?
Verstehe ich es außerdem richtig, dass ich die Anerkennung meines ausländischen BA-Abschlusses, erst beantragen mit dem Abschlusszeugnis beantragen und nachreichen kann oder kann ich die Anerkennung bereits mit einer Bestätigung des vorläufigen Studienabschlusses + Notendurschnitt beantragen?
Beste Grüße
Dominik Flamm
Lieber Dominik Flamm,
1) Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Note Ihres Sekundarschulabschlusses nicht korrekt ins deutsche Notensystem umgerechnet wurde und die Bescheinigung der Hochschulzugangsberechtigung, die Sie von uns erhalten haben, somit fehlerhaft ist, würde ich Sie bitten, uns über das Kontaktformular des Campus-Centers zu schreiben, damit meine zuständigen Kolleg*innen Ihren Fall und Ihre Unterlagen erneut prüfen können.
2) "Verstehe ich es außerdem richtig, dass ich die Anerkennung meines ausländischen BA-Abschlusses, erst beantragen mit dem Abschlusszeugnis beantragen und nachreichen kann oder kann ich die Anerkennung bereits mit einer Bestätigung des vorläufigen Studienabschlusses + Notendurschnitt beantragen?"
Sie müssen keine gesonderte Anerkennung Ihres für den Master qualifizierenden Studiums beantragen; weder vor noch nach dem Abschluss des Bachelorstudiums. Die Überprüfung Ihres Bachelorstudiengangs sowie die Notenumrechnung wird durch einen zusätzlichen Prozess innerhalb des regulären Bewerbungsverfahrens durchgeführt (siehe unten).
Der Umgang mit ausländischen Studienabschlüssen bei einer Masterbewerbung an der Universität Hamburg ist unterschiedlich und hängt vom spezifischen Masterstudiengang ab. Die einzelnen Fakultäten, Fachbereiche und Institute der Universität Hamburg legen eigenständig die entsprechenden Prozesse für ausländische Studienabschlüsse für die von angebotenen Masterstudiengänge fest.
Für jeden Masterstudiengang der Universität Hamburg gibt es die entsprechenden Bewerbungsinformationen in Form einer PDF-Datei. In diesen Bewerbungsinformationen wird auch die Vorgehensweise für Bewerber*innen erläutert, die den für den Master qualifizierenden Studienabschluss im Ausland erworben haben bzw. erwerben werden.
Die Bewerbungsinformationen für den M.Sc. Psychologie finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf.
Ab Seite zwei unter der Überschrift "Ausnahmen" finden Sie die Erläuterung des vom Institut für Psychologie der Universität Hamburg im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durchgeführten Prüfprozesses für ausländische Studienabschlüsse. Im Rahmen dieses Prozesses wird die Vergleichbarkeit des Studienabschlusses geprüft (d.h. ob er Sie für den M.Sc. Psychologie qualifiziert) und die Note bzw. vorläufige Note ins deutsche Notensystem umgerechnet. In diesem Absatz wird auch beschrieben, welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Prozess für ausländische Studienabschlüsse haben, finden Sie auf der letzten Seite der Bewerbungsinformationen einen Link zum Kontaktformular des Instituts für Psychologie der Universität Hamburg.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Note Ihres Sekundarschulabschlusses nicht korrekt ins deutsche Notensystem umgerechnet wurde und die Bescheinigung der Hochschulzugangsberechtigung, die Sie von uns erhalten haben, somit fehlerhaft ist, würde ich Sie bitten, uns über das Kontaktformular des Campus-Centers zu schreiben, damit meine zuständigen Kolleg*innen Ihren Fall und Ihre Unterlagen erneut prüfen können.
2) "Verstehe ich es außerdem richtig, dass ich die Anerkennung meines ausländischen BA-Abschlusses, erst beantragen mit dem Abschlusszeugnis beantragen und nachreichen kann oder kann ich die Anerkennung bereits mit einer Bestätigung des vorläufigen Studienabschlusses + Notendurschnitt beantragen?"
Sie müssen keine gesonderte Anerkennung Ihres für den Master qualifizierenden Studiums beantragen; weder vor noch nach dem Abschluss des Bachelorstudiums. Die Überprüfung Ihres Bachelorstudiengangs sowie die Notenumrechnung wird durch einen zusätzlichen Prozess innerhalb des regulären Bewerbungsverfahrens durchgeführt (siehe unten).
Der Umgang mit ausländischen Studienabschlüssen bei einer Masterbewerbung an der Universität Hamburg ist unterschiedlich und hängt vom spezifischen Masterstudiengang ab. Die einzelnen Fakultäten, Fachbereiche und Institute der Universität Hamburg legen eigenständig die entsprechenden Prozesse für ausländische Studienabschlüsse für die von angebotenen Masterstudiengänge fest.
Für jeden Masterstudiengang der Universität Hamburg gibt es die entsprechenden Bewerbungsinformationen in Form einer PDF-Datei. In diesen Bewerbungsinformationen wird auch die Vorgehensweise für Bewerber*innen erläutert, die den für den Master qualifizierenden Studienabschluss im Ausland erworben haben bzw. erwerben werden.
Die Bewerbungsinformationen für den M.Sc. Psychologie finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf.
Ab Seite zwei unter der Überschrift "Ausnahmen" finden Sie die Erläuterung des vom Institut für Psychologie der Universität Hamburg im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durchgeführten Prüfprozesses für ausländische Studienabschlüsse. Im Rahmen dieses Prozesses wird die Vergleichbarkeit des Studienabschlusses geprüft (d.h. ob er Sie für den M.Sc. Psychologie qualifiziert) und die Note bzw. vorläufige Note ins deutsche Notensystem umgerechnet. In diesem Absatz wird auch beschrieben, welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Prozess für ausländische Studienabschlüsse haben, finden Sie auf der letzten Seite der Bewerbungsinformationen einen Link zum Kontaktformular des Instituts für Psychologie der Universität Hamburg.
Liebe Grüße
Thomas Walter