Sehr geehrtes Team der Universität Hamburg,
ich habe nach meinem Abitur direkt mit einer Ausbildung begonnen und diese nach 2 1/2 Jahren auch abgeschlossen. Danach habe ich an der örtlichen TH mit einen zulassungsfreien Studiengang begonnen.
Meine Frage ist, ob meine Wartesemester die ich während meiner Ausbildung gesammelt habe nun verfallen sind oder ob ich sie bei meiner Bewerbung angeben kann.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Y. Thüs
Hallo Y. Thüs,
die Wartezeit wird automatisch durch Ihre Angaben in der Online-Bewerbung berechnet, ab Erhalt des Abiturzeugnisses minus Studienzeiten. Ihre Zeit der Ausbildung wird dementsprechend als Wartezeit gerechnet.
Mit besten Grüßen,
BK
die Wartezeit wird automatisch durch Ihre Angaben in der Online-Bewerbung berechnet, ab Erhalt des Abiturzeugnisses minus Studienzeiten. Ihre Zeit der Ausbildung wird dementsprechend als Wartezeit gerechnet.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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