Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für den Studiengang der Rechtswissenschaften. Dabei die Fragen, ob es bei der Verfahrensauswahl zur Zulassung zum Studiengang bestimmt Fachschwerpunkte (z.B. die Abiturnote in Deutsch etc.) in den Rechtswissenschaften gelegt sind bzw. andere Faktoren (Praktika, ehrenamtliche Tätigkeit etc.), welche die Wahrscheinlichkeit der Zulassung erhöhen? Oder wird nur die Abiturnote mit den Wartesemestern als Faktoren einbezogen.
Mit vielen lieben Grüßen und Danke für Ihre Mühe
Birgit Fassbinder
Hallo Birgit,
im Zulassungsverfahren der Uni Hamburg werden nur die Note der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturnote) und die Wartesemester (minus Studienzeiten) als Kriterien herangezogen. Fachnoten, Praktika und andere Kriterien spielen bei den Bachelorstudiengängen keine Rolle.
Auf der folgenden Seite finden Sie Zulassungsverfahren anhand eines Beispiels näher erklärt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf im DoSV finden Sie unter https://www.hochschulstart.de/informier ... ensdetails
Mit besten Grüßen,
BK
im Zulassungsverfahren der Uni Hamburg werden nur die Note der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturnote) und die Wartesemester (minus Studienzeiten) als Kriterien herangezogen. Fachnoten, Praktika und andere Kriterien spielen bei den Bachelorstudiengängen keine Rolle.
Auf der folgenden Seite finden Sie Zulassungsverfahren anhand eines Beispiels näher erklärt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf im DoSV finden Sie unter https://www.hochschulstart.de/informier ... ensdetails
Mit besten Grüßen,
BK
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Universität Hamburg
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