Bearbeitet Exmatrikulation
Hi,

erstmals vorweg möchte ich kurz erläutern, warum ich mich exmatrikulieren möchte. Ich musste leider aus familiären Gründen aus dem Elternhaus ausziehen. Da ich vor dem Semesterbeginn keine Wohnung in Hamburg gefunden hatte und keine der Studentenheime freies Zimmer zur Verfügung hatten, habe ich das einzige Angebot, das ich noch kurz vor dem Semesterbeginn entdeckt habe, wahrgenommen und bin deshalb in ein privates Studentenheim eingezogen. Da der Mietpreis sehr hoch für mich war und ist, musste ich Studienkredit beantragen. Nun wollte ich zum Ende dieses Semesters hier ausziehen und in eine günstigere Wohnung, die ich gefunden habe, einziehen. Denn schließlich kann ich die hohe Miete so auf Dauer nicht abdecken. Das Problem dabei ist, dass ich mich nur mit einer Exmatrikulationsbescheinigung zum Ende dieses Semesters kündigen kann und sonst keinen Anspruch auf eine Kündigung habe. :(

Letztendlich möchte ich mich bei der Uni zum Ende des Semesters exmatrikulieren und wieder die Exmatrikulation zurückziehen. Nun wollte ich gerne erfahren, ob dies möglich wäre.

Vielen Dank im Voraus :|
Re: Exmatrikulation
Hallo Student95,

Nachdem Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung erhalten haben, ist ein Zurückziehen der Exmatrikulation nicht möglich. Unter Umständen ist allerdings nach einer Exmatrikulation eine Wiedereinschreibung ohne erneute Bewerbung möglich. Ein möglicher Grund für eine derartige Wiedereinschreibung ist der Eintritt einer sozialen Notlage (§3 (3) Immatrikulationsordnung der Uni Hamburg). Ob Ihre Situation als eine solche gelten kann, ist allerdings nicht sicher, da Sie sich ja durch das Unterschreiben des Vertrags für das Wohnheim selbst wissentlich in die jetzige Situation gebracht haben. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob dieser Paragraph auf ihre Situation Anwendung finden könnte, wenden sie sich bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Schilderung Ihrer Situation über das folgenden Kontaktformular an das Team Studierendenangelegenheiten: www/uni-hamburg.de/studium.

Sie sollten sich außerdem in jedem Fall noch einmal an eine Rechtsberatung (z.B. beim Allgemeinen Studierendenausschuss der Uni Hamburg) wenden, um klären zu lassen, ob dieser Vertrag überhaupt rechtmäßig ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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