Hallo,
Nachdem ich mir die Bewerbungsinformstionsbroschüre durchgelesen habe, sind bei mir noch einige allgemeine Fragen offen.
1) bezüglich des Ablaufes bin ich mir ein wenig unsicher, ob das so richtig ist...
Als erste erstellt man sich einen Stine Account und in diesem account werden einem dann alle nötigen Formulare bzw. Felder online zur Verfügung gestellt, die für eine Bewerbung an der Uni HH notwendig sind.
Ich muss dann nur meinen Wunsch Studiengang und meinen NC eingeben, aber keinerlei Dokumente einreichen während der Online Bewerbung.
Im Anschluss bekomme ich dann in diesem Account eine Bestätigung, aus der hervorgeht, ob der Antrag erfolgreich war und nun bearbeitet wird. Alle weiteren Formulare werden in Zukunft dann auch in meinem persönlichen Account veröffentlicht. Man sollte sich die Dinge jedoch immer herunterladen, da der Account nach Bewerbungsverfahren gelöscht wird oder?
Werden vor der Immatrikulation schon irgendwelche Dokumente oder Unterschriften von mir benötigt, oder geschieht dies erst alles wenn man persönlich zur Immatrikulation vorbei kommt? Einige Freunde von mir mussten nämlich ein Formular persönlich unterschrieben und dieses an die Uni schicken. Ich Frage dies, da ich mich zur Zeit noch im Ausland befinde.
Deshalb möchte ich auch fragen, ob man sich in seinem Stine account von jedem elektronischen Gerät im Nachhinein anmelden kann, oder ob es eine Kopplung zu dem Gerät gibt, mit dem man den Bewerbungsantrag gestellt hat?
2) wie geht es nach Antragstellung weiter?
Ist es richtig, dass ich in der Regel Anfang August den Zulassungsbescheid zugestellt bekomme? Danach habe ich dann 14 Tage Zeit um die Zulassung anzunehmen und mich an der Uni Hamburg zu immatrikulieren? Erst hierfür benötige ich die Dokumente, wie Abiturzeugnis oder Krankenversicherungs-Nachweis etc.pp.?
3) Desweiteren hat sich mir die Frage gestellt wie es mit einem Studienort Wechsel aussieht. Den Studiengang Sozialökonomie gibt es nur in Nürnberg oder Hamburg und meine Priorität lieg eindeutig auf Hamburg. Ist es möglich, dass ich mich zur Sicherheit auch in Nürnberg für den Studiengang bewerbe und dort gegebenenfalls, bei Ablehnung an der Uni HH, ein Semester studiere und danach nach Hamburg wechsle? Wie würde der Ablauf diesbezüglich dann aussehen? Würde ich mich dann für das Sommersemester erneut für ein höheres Fachsemester an der Uni HH bewerben? Und habe ich dabei gleichrangiges Recht als Bewerber, oder würde ich nachrangig behandelt werden, da Ich dann schon einen Studienplatz in dem gleichen Studiengang an einer deutschen Hochschule haben würde?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Weiterhilfe!
Ann-Kathrin
Liebe Ann-Kathrin,
Ich gehe für meine folgenden Antworten auf der Basis Ihrer Fragen davon aus, dass Sie sich für den Studiengang Sozialökonomie mit einem Abiturzeugnis bewerben und nicht ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über eine Aufnahmeprüfung. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte noch einmal, dann sind die Informationen, die ich Ihnen gebe ggf. nicht korrekt.
1) Das ist richtig. Innerhalb der Online-Bewerbung sind über die Angabe des Studiengangs und der Abiturdurchschnittsnote hinaus noch mehr Angaben zu machen, aber Dokumente müssen Sie zur Bewerbung zunächst nicht einreichen, sofern Sie keinen Sonderantrag stellen möchten. Nach dem Absenden der Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung darüber, das Ihre Bewerbung eingegangen ist per E-Mail an die in der Online-Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Dokumente wie Bescheide etc. werden Ihnen in Ihrem Bewerberaccount unter "Dokumente" zur Verfügung gestellt. In der Tat sollten Sie diese herunterladen und abspeichern, da der Bewerberaccount nach Ende des Zulassungsverfahrens gelöscht wird.
Vor der Immatrikulation werden von Ihnen keine Dokumente oder Unterschriften benötigt. Sie immatrikulieren sich an der Uni Hamburg aber nicht persönlich, sondern durch die Übersendung Ihres ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsantrags und der zugehörigen Dokumente per Post.
Auf Ihr STiNE-Account haben Sie von jedem mit dem Internet verbundenen Gerät Zugriff.
2) Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für die Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg werden am 10.08.2016 zur Verfügung gestellt. in dem Fall haben Sie 14 Tage Zeit, den Studienplatz anzunehmen, indem Sie Ihren Immatrikulationsantrag und die zugehörigen Dokumente per Post an die Uni Hamburg schicken. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Sie noch zu einem späteren Zeitpunkt eine Zulassung im Nachrückverfahren erhalten. Ein genauer Zeitpunkt dafür lässt sich nicht angeben. In diesem Fall haben Sie 7 Tage Zeit, den Studienplatz anzunehmen. Welche Dokumente Sie für die Immatrikulation genau benötigen, können Sie der folgenden Checkliste entnehmen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ste-eu.pdf
3) Das ist möglich. Falls der Studiengang Sozialökonomie in Nürnberg ebenfalls zum Abschluss Bachelor of Arts führt, ist ein Wechsel nach einem Studienbeginn in Nürnberg nur über eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester des Hamburger Studiengangs möglich. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn für das Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester in Ihrem gewünschten Studiengang angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen (http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... rmine.html) fest. Zu diesem Zeitpunkt können Sie in Erfahrung bringen, ob Studienplätze für den gewünschten Studiengang angeboten werden, indem Sie in den Tabellen am Ende des folgenden Dokuments nachschauen: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor Für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester des Studiengans Sozialökonomie müssen Sie Ihre Studienleistungen aus dm vorherigen Studium im Vorwege der Bewerbung vom Fachbereich Sozialökonomie der Uni Hamburg anerkennen lassen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich gehe für meine folgenden Antworten auf der Basis Ihrer Fragen davon aus, dass Sie sich für den Studiengang Sozialökonomie mit einem Abiturzeugnis bewerben und nicht ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über eine Aufnahmeprüfung. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte noch einmal, dann sind die Informationen, die ich Ihnen gebe ggf. nicht korrekt.
1) Das ist richtig. Innerhalb der Online-Bewerbung sind über die Angabe des Studiengangs und der Abiturdurchschnittsnote hinaus noch mehr Angaben zu machen, aber Dokumente müssen Sie zur Bewerbung zunächst nicht einreichen, sofern Sie keinen Sonderantrag stellen möchten. Nach dem Absenden der Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung darüber, das Ihre Bewerbung eingegangen ist per E-Mail an die in der Online-Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Dokumente wie Bescheide etc. werden Ihnen in Ihrem Bewerberaccount unter "Dokumente" zur Verfügung gestellt. In der Tat sollten Sie diese herunterladen und abspeichern, da der Bewerberaccount nach Ende des Zulassungsverfahrens gelöscht wird.
Vor der Immatrikulation werden von Ihnen keine Dokumente oder Unterschriften benötigt. Sie immatrikulieren sich an der Uni Hamburg aber nicht persönlich, sondern durch die Übersendung Ihres ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsantrags und der zugehörigen Dokumente per Post.
Auf Ihr STiNE-Account haben Sie von jedem mit dem Internet verbundenen Gerät Zugriff.
2) Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für die Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg werden am 10.08.2016 zur Verfügung gestellt. in dem Fall haben Sie 14 Tage Zeit, den Studienplatz anzunehmen, indem Sie Ihren Immatrikulationsantrag und die zugehörigen Dokumente per Post an die Uni Hamburg schicken. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Sie noch zu einem späteren Zeitpunkt eine Zulassung im Nachrückverfahren erhalten. Ein genauer Zeitpunkt dafür lässt sich nicht angeben. In diesem Fall haben Sie 7 Tage Zeit, den Studienplatz anzunehmen. Welche Dokumente Sie für die Immatrikulation genau benötigen, können Sie der folgenden Checkliste entnehmen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ste-eu.pdf
3) Das ist möglich. Falls der Studiengang Sozialökonomie in Nürnberg ebenfalls zum Abschluss Bachelor of Arts führt, ist ein Wechsel nach einem Studienbeginn in Nürnberg nur über eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester des Hamburger Studiengangs möglich. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn für das Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester in Ihrem gewünschten Studiengang angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen (http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... rmine.html) fest. Zu diesem Zeitpunkt können Sie in Erfahrung bringen, ob Studienplätze für den gewünschten Studiengang angeboten werden, indem Sie in den Tabellen am Ende des folgenden Dokuments nachschauen: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor Für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester des Studiengans Sozialökonomie müssen Sie Ihre Studienleistungen aus dm vorherigen Studium im Vorwege der Bewerbung vom Fachbereich Sozialökonomie der Uni Hamburg anerkennen lassen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre schnelle Antowrt. Die Informationen haben mir sehr weitergeholfen.
Lediglich eine Frage hat sich in der Zwischenzeit noch ergeben. Gesetz den Fall ich bekomme von der Uni HH eine Absage für das WiSe 2016/2017 für den Studiengang Sozialökonomie, wäre es dann möglich an einer anderen deutschen Hochschule vorab VWL, BWL oder Soziologie einzeln zu studieren und sich im Nachhinein an der Uni HH anrechnen lassen? Oder ist das bei einem interdisziplinären Studiengang nicht möglich?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Ann-Kathrin
vielen Dank für Ihre schnelle Antowrt. Die Informationen haben mir sehr weitergeholfen.
Lediglich eine Frage hat sich in der Zwischenzeit noch ergeben. Gesetz den Fall ich bekomme von der Uni HH eine Absage für das WiSe 2016/2017 für den Studiengang Sozialökonomie, wäre es dann möglich an einer anderen deutschen Hochschule vorab VWL, BWL oder Soziologie einzeln zu studieren und sich im Nachhinein an der Uni HH anrechnen lassen? Oder ist das bei einem interdisziplinären Studiengang nicht möglich?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Ann-Kathrin
Liebe Ann-Kathrin,
Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten, da die Möglichkeit der Anrechnung von den spezifischen Leistungen abhängt, die Sie in dem anderen Studium erbringen. Leistungen aus einem vorherigen Studium können Ihnen i.d.R. für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Über die Gleichwertigkeit der Leistungen entscheiden die Fachbereiche, d.h. für den Studiengang Sozialökonomie der Fachbereich Sozialökonomie. Über die Gleichwertigkeit kann aber nur dann entschieden werden, wenn konkrete Leistungen vorliegen. Eine Anfrage an den Fachbereich bezüglich der Anrechenbarkeit von Leistungen ist also nur dann sinnvoll, wenn Sie angeben können, um welche Leistungen es sich konkret handelt.
Eine erste Einschätzung dessen, ob Leistungen, die Sie in einem anderen Studiengang an einer anderen Hochschule erbringen, für den Studiengang Sozialökonomie der Uni Hamburg anrechenbar sein könnten, können Sie gewinnen, indem Sie die Beschreibungen der Leistungen in den Modulbeschreibungen der für Sie in Frage kommenden Studiengänge mit den Beschreibungen der im Studiengang Sozialökonomie der Uni Hamburg geforderten Leistungen vergleichen. Informationen zu den im Studiengang Sozialökonomie geforderten Leistungen finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... d-sto.html und im Studienhandbuch zum Studiengang: http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmi ... rsion_.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten, da die Möglichkeit der Anrechnung von den spezifischen Leistungen abhängt, die Sie in dem anderen Studium erbringen. Leistungen aus einem vorherigen Studium können Ihnen i.d.R. für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Über die Gleichwertigkeit der Leistungen entscheiden die Fachbereiche, d.h. für den Studiengang Sozialökonomie der Fachbereich Sozialökonomie. Über die Gleichwertigkeit kann aber nur dann entschieden werden, wenn konkrete Leistungen vorliegen. Eine Anfrage an den Fachbereich bezüglich der Anrechenbarkeit von Leistungen ist also nur dann sinnvoll, wenn Sie angeben können, um welche Leistungen es sich konkret handelt.
Eine erste Einschätzung dessen, ob Leistungen, die Sie in einem anderen Studiengang an einer anderen Hochschule erbringen, für den Studiengang Sozialökonomie der Uni Hamburg anrechenbar sein könnten, können Sie gewinnen, indem Sie die Beschreibungen der Leistungen in den Modulbeschreibungen der für Sie in Frage kommenden Studiengänge mit den Beschreibungen der im Studiengang Sozialökonomie der Uni Hamburg geforderten Leistungen vergleichen. Informationen zu den im Studiengang Sozialökonomie geforderten Leistungen finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... d-sto.html und im Studienhandbuch zum Studiengang: http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmi ... rsion_.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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