Bearbeitet Mehrere Bewerbungen = mehrere Zulassungen?
Hallo, ich hätte eine Frage zum Zulassungsverfahren. Ist es möglich an der Uni Hamburg für mehrere Studiengänge gleichzeitig (bsp. Betriebswirtschaftslehre & Rechtswissenschaft) angenommen zu werden? Natürlich muss man sich dann für einen entscheiden, aber ist es möglich bei beiden angenommen zu werden, oder wird man ausschließlich bei dem mir der höheren Priorisierung angenommen(sofern der Schnitt ausreicht)? LG
Re: Mehrere Bewerbungen = mehrere Zulassungen?
Guten Morgen Laura,

letzteres ist der Fall. Sie erhalten nur eine Zulassung.

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Mehrere Bewerbungen = mehrere Zulassungen?
Danke für die Antwort. Falls man den Studiengang dann doch nicht nimmt, hat man dann die Möglichkeit in einen der anderen, für die man sich beworben hat, reinzukommen? LG
Re: Mehrere Bewerbungen = mehrere Zulassungen?
Hallo Laura,

um sich diese Frage zu beantworten, lesen Sie sich bitte dazu unsere Informationen zum Koordinierten Nachrücken durch: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Mehrere Bewerbungen = mehrere Zulassungen?
Heißt das ich kann daran nicht teilnehmen, wenn ich schon zu einem anderen Studienplatz zugelassen wurde, diesen aber doch nicht studieren möchte?
Re: Mehrere Bewerbungen = mehrere Zulassungen?
Hallo Laura,

ja, das heißt es.

Wer in der Koordinierungsphase keinen einzigen Studienplatz erhalten hat, kann am Koordinierten Nachrücken teilnehmen. Freie Studienplätze werden im Koordinierten Nachrücken an teilnehmende Bewerberinnen und Bewerber über die gleichen, unveränderten Ranglisten vergeben, die bereits in der vorangehenden Koordinierungsphase verwendet wurden.
(Vgl. Koordiniertes Nachrücken: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html)

In dieser Rangliste standen auch Sie und haben ggf. einen Studienplatz für einen Studiengang erhalten. Nehmen Sie diesen nicht an, ist das Ihre Entscheidung, mit der Sie dann aber auch in Kauf nehmen, am Ende des Zulassungsverfahrens ohne Studienplatz dazustehen.

Ob es zur Vergabe von Studienplätzen im Restplatzverfahren kommt, an dem auch Sie teilnehmen dürfen, lässt sich nicht vorher sagen. Hier gilt:

Studienplätze, die auch im Koordinierten Nachrücken nicht vergeben werden konnten, werden im Restplatzverfahren gegeben.
(Vgl. Studienplatzbörse: Vergabe von Restplätzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... atzvergabe)

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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