Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Lucie Rimsky-Korsakow, habe mich an der Universität Hamburg für den Studiengang Rechtswissenschaften beworben, mit anschließender Sofortzulassung, da ich zum Kreis der besten Bewerberinnen und Bewerbern gehöre.
Wie ich aber mit bedauern feststellen musste, handelt es sich bei dem Studiengang "Rechtswissenschaften (Hamburg/Istanbul) (LL.B.) nicht um einen normalen Rechtswissenschaften Studiengang.
Ich möchte lediglich das deutsche Recht lernen, diese Option wurde mir aber im Bewerbungsverfahren nicht angezeigt.
Nun wollte ich fragen, ob es möglich ist, dass ich bei Ihnen an der Universität zum Wintersemester 22/23 Rechtswissenschaften mit Ziel des Staatsexamens studiere, ohne den Partnerstudiengang mit Istanbul.
Vielen Dank im Voraus!
Ich bitte um Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Lucie Rimsky-Korsakow
Hallo Lucie Rimsky-Korsakow,
ein Wechsel in Rechtswissenschaften ist nicht möglich, tut mir leid. Sie haben nun zwei Optionen:
1) Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen für Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) erfüllen (u. a. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache (mind. Niveau B)), können Sie das Zulassungsangebot annehmen. Sie treten Ihr Studium an und bewerben sich dann zum Sommersemester 2023 (Bewerbungszeitraum: 1. Dezember 2022 bis 15. Januar 2023) für Rechtswissenschaft. Im Wintersemester 2022/23 absolvieren Sie idealerweise Lehrveranstaltungen, die Sie sich nach einer Zulassung für Rechtswissenschaft anerkennen lassen.
2) Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetungen nicht, können Sie den Immatrikulationsantrag nicht abschicken. Sie verzichten damit quasi auf den Studienplatz, der Ihnen angeboten wird. Im Koordinierten Nachrücken, das ab 25. August startet, können Sie sich dann für Rechtswissenschaft bewerben. Vielleicht haben Sie das Glück über das Nachrücker-Los einen Studienplatz zu erhalten. Ich kann Ihnen aber nicht versprechen, ob bei Rechtswissenschaft überhaupt Plätze für das Koordinierte Nachrückverfahren zur Verfügung stehen werden. Informieren Sie sich über das Koordinierte Nachrückverfahren im DOSV gerne hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html
Die Option des Koordinierten Nachrückens steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang "Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)" erfüllen. Am Koordinierten Nachrücken können Sie dann aber nur teilnehmen, wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen und sich nicht innerhalb der 7-Tage-Frist einschreiben. Wählen Sie diese Option, kann Ihnen aber, wie gesagt niemand garantieren, das Rechtswissenschaft überhaupt am Koordinierten Nachrücken teilnimmt.
Bleiben Studienplätze auch nach dem Koordinierten Nachrücken für Rechtswissenschaft unbesetzt, werden diese in der Restplatzbörse vergeben: http://www.uni-hamburg.de/restplaetze
Wird es zum Wintersemester 2022/23 nichts mit einem Studienplatz in Rechtswissenschaft, können Sie sich gerne zum Sommersemester 2023 bewerben. Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. Dezember 2022 bis 15. Januar 2023. Einen Studienplatz zu erhalten sollte bei Ihrem NC möglich sein.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
ein Wechsel in Rechtswissenschaften ist nicht möglich, tut mir leid. Sie haben nun zwei Optionen:
1) Sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen für Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) erfüllen (u. a. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache (mind. Niveau B)), können Sie das Zulassungsangebot annehmen. Sie treten Ihr Studium an und bewerben sich dann zum Sommersemester 2023 (Bewerbungszeitraum: 1. Dezember 2022 bis 15. Januar 2023) für Rechtswissenschaft. Im Wintersemester 2022/23 absolvieren Sie idealerweise Lehrveranstaltungen, die Sie sich nach einer Zulassung für Rechtswissenschaft anerkennen lassen.
2) Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetungen nicht, können Sie den Immatrikulationsantrag nicht abschicken. Sie verzichten damit quasi auf den Studienplatz, der Ihnen angeboten wird. Im Koordinierten Nachrücken, das ab 25. August startet, können Sie sich dann für Rechtswissenschaft bewerben. Vielleicht haben Sie das Glück über das Nachrücker-Los einen Studienplatz zu erhalten. Ich kann Ihnen aber nicht versprechen, ob bei Rechtswissenschaft überhaupt Plätze für das Koordinierte Nachrückverfahren zur Verfügung stehen werden. Informieren Sie sich über das Koordinierte Nachrückverfahren im DOSV gerne hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html
Die Option des Koordinierten Nachrückens steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang "Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)" erfüllen. Am Koordinierten Nachrücken können Sie dann aber nur teilnehmen, wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen und sich nicht innerhalb der 7-Tage-Frist einschreiben. Wählen Sie diese Option, kann Ihnen aber, wie gesagt niemand garantieren, das Rechtswissenschaft überhaupt am Koordinierten Nachrücken teilnimmt.
Bleiben Studienplätze auch nach dem Koordinierten Nachrücken für Rechtswissenschaft unbesetzt, werden diese in der Restplatzbörse vergeben: http://www.uni-hamburg.de/restplaetze
Wird es zum Wintersemester 2022/23 nichts mit einem Studienplatz in Rechtswissenschaft, können Sie sich gerne zum Sommersemester 2023 bewerben. Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. Dezember 2022 bis 15. Januar 2023. Einen Studienplatz zu erhalten sollte bei Ihrem NC möglich sein.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg