Moin,
Ich habe mich diese Semester für einen zusätzlichen Studiengang (über Hochschulstart) beworben und habe nun die Rückmeldung erhalten zugelassen zu werden und kann mich über Stine immatrikulieren. Jedoch habe ich für meinen zusätzlichen Antrag zum Doppelstudium bisher keine Rückmeldung erhalten. Aus der Situation entstehen für mich mehrere Fragen:
Habe ich tatsächlich ab jetzt 7 Tage Zeit mich zu immatrikulieren? An vielen anderen Stellen lese ich nämlich, dass bescheide erst am 17.08 herausgeschickt werden und ich habe auf Stine auch noch keinen Bescheid erhalten (könnte mich aber immatrikulieren). Oder bezieht sich der 17.08 auf andere Zulassungsverfahren?
Was passiert, wenn ich mich immatrikuliere, aber der Doppelstudiumsantrag abgelehnt wird? Werde ich unter den Umständen dann direkt aus dem ersten Studiengang immatrikuliert? Oder kann ich die Regel der kurzfristigen Überschneidung nutzen und versuchen das erste Studium im kommenden WS abzuschließen? (was sehr stressig, aber wohl möglich wäre)
Kann ich irgendwo einen Stand zu meinem Doppelstudiumsantrag erfahren, bzw. gibt es die berechtigte Hoffnung, dass innerhalb der Frist zur Immatrikulation eine Rückmeldung kommt?
Ich hoffe sie können mir da weiterhelfen und möchte mich an dieser Stelle schonmal für ihre Hilfe Bedanken.
Hallo Nokhaido,
wie ich sehe, haben Sie heute den Zulassungsbescheid erhalten und nun bis kommenden Freitag (5.8.) Zeit sich zu immatrikulieren. Der Bescheid darüber, ob Ihr Antrag auf Doppelstudium genehmigt wurde oder nicht, sollte Ihnen Anfang der Woche bereit gestellt werden. Wenn Sie diesen Montag am frühen Nachmittag noch nicht haben, melden Sie sich bitte noch einmal hier oder über unser Kontaktformular unter www.uni-hamburg.de/kontakt-cc - Sie können die Nachricht direkt an mich adressieren. Sie wird mir dann entsprechend zugewiesen.
Mal angenommen Ihr Antrag auf Doppelstudium ist abgelehnt worden. Sie haben zwei Möglichkeiten:
1) Sie immatrikulieren sich für Chemie und geben bei der Immatrikulation eine kurzfristige Überschneidung beider Studiengänge an. Dann müssen Sie Ihr Studium der Philosophie allerdings bis Ende des Wintersemesters 2022/23 abschließen. Das heißt, uns muss spätestens zum 30. März 2023 Ihr Bachelorabschluss gemeldet worden sein. Entscheiden Sie sich für diese Variante rate ich Ihnen die Studienfachberatung von Chemie auszusuchen, um zu schauen, wie Sie Ihr Studium zwar aufnehmen, aber im ersten Semester möglichst "schmal" halten können, sodass Sie ausreichend Zeit zur Verfügung haben, um Ihr Erststudium abzuschließen - ggf. ist zu beachten, dass manche Module nur jedes Jahr und nicht jedes Semester angeboten werden oder aber das bestimmte Leistungen bis zu einem gewissen Zeitpunkt im Studium abgeschlossen sein müssen (was eventuell nicht geht, wenn Sie Lehrveranstaltungen im ersten Semester nicht belegen).
2) Sie entscheiden sich für einen der beiden Studiengänge. Sie bleiben in Philosophie immatrikuliert und schließen diesen in Ruhe ab. Oder aber Sie geben Ihr bisheriges Studium auf und schreiben sich für Chemie ein. Da Sie offenbar kurz vor dem Ende Ihres ersten Studium stehen, erscheint mir diese Option wenig sinnvoll. Für Chemie können Sie sich zum Wintersemester 2023/24 erneut bewerben.
Nehmen Sie sich das Wochenende Zeit, um darüber nachzudenken, wie Sie im Falle einer Ablehnung vorgehen würden, sodass Sie schnell handeln können, sollten Sie am Montag von dieser erfahren.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
wie ich sehe, haben Sie heute den Zulassungsbescheid erhalten und nun bis kommenden Freitag (5.8.) Zeit sich zu immatrikulieren. Der Bescheid darüber, ob Ihr Antrag auf Doppelstudium genehmigt wurde oder nicht, sollte Ihnen Anfang der Woche bereit gestellt werden. Wenn Sie diesen Montag am frühen Nachmittag noch nicht haben, melden Sie sich bitte noch einmal hier oder über unser Kontaktformular unter www.uni-hamburg.de/kontakt-cc - Sie können die Nachricht direkt an mich adressieren. Sie wird mir dann entsprechend zugewiesen.
Mal angenommen Ihr Antrag auf Doppelstudium ist abgelehnt worden. Sie haben zwei Möglichkeiten:
1) Sie immatrikulieren sich für Chemie und geben bei der Immatrikulation eine kurzfristige Überschneidung beider Studiengänge an. Dann müssen Sie Ihr Studium der Philosophie allerdings bis Ende des Wintersemesters 2022/23 abschließen. Das heißt, uns muss spätestens zum 30. März 2023 Ihr Bachelorabschluss gemeldet worden sein. Entscheiden Sie sich für diese Variante rate ich Ihnen die Studienfachberatung von Chemie auszusuchen, um zu schauen, wie Sie Ihr Studium zwar aufnehmen, aber im ersten Semester möglichst "schmal" halten können, sodass Sie ausreichend Zeit zur Verfügung haben, um Ihr Erststudium abzuschließen - ggf. ist zu beachten, dass manche Module nur jedes Jahr und nicht jedes Semester angeboten werden oder aber das bestimmte Leistungen bis zu einem gewissen Zeitpunkt im Studium abgeschlossen sein müssen (was eventuell nicht geht, wenn Sie Lehrveranstaltungen im ersten Semester nicht belegen).
2) Sie entscheiden sich für einen der beiden Studiengänge. Sie bleiben in Philosophie immatrikuliert und schließen diesen in Ruhe ab. Oder aber Sie geben Ihr bisheriges Studium auf und schreiben sich für Chemie ein. Da Sie offenbar kurz vor dem Ende Ihres ersten Studium stehen, erscheint mir diese Option wenig sinnvoll. Für Chemie können Sie sich zum Wintersemester 2023/24 erneut bewerben.
Nehmen Sie sich das Wochenende Zeit, um darüber nachzudenken, wie Sie im Falle einer Ablehnung vorgehen würden, sodass Sie schnell handeln können, sollten Sie am Montag von dieser erfahren.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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